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Aktuelles

Neue Empfehlung des Ausschusses für Mutterschutz

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat die Aufgabe, Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Umsetzung des Mutterschutzes zu berücksichtigen. Diese Regeln und Empfehlungen sind notwendig, um mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu ermitteln.

Die neue AfMu-Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 gibt hierzu wichtige Antworten und ersetzt die bisherigen Handlungsanweisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Auf der Seite des AfMu finden Sie neben der neuen Empfehlung auch Antworten auf die Frage, welche Aufgaben der AfMu generell hat und wer seine Mitglieder sind. Darüber hinaus erfahren Sie auch mehr über die Beziehung des Ausschusses zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Ausführungen im Mutterschutzgesetz. Schwangere, Stillende sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden zu ihren Fragen auch Hilfe in speziellen Leitfäden.

Mehr Informationen finden Sie auf www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de