Berufsförderung
Die noch nicht abgeschlossenen Vorgänge der Berufsförderung sind von den ehemaligen Verwaltungsstellen und Zivildienstgruppen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgegeben worden.
Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt nach Ende der Bildungsmaßnahme. Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Teilnahmebescheinigung (Vordruck)
vollständig ausgefüllt und vom Veranstalter nach Ende der Maßnahme unterschrieben und gestempelt - Zahlungsbestätigung (auf dem Vordruck)
ist der Betrag höher als auf der vorläufigen Kostenaufstellung müssen die Zivildienstleistenden eine Quittung oder die Kopie eines Kontoauszuges vorlegen - Rechnungen für Lernmittel
der Zahlungsnachweis muss angehängt sein, die Buchtitel müssen erkennbar sein - Bescheinigungen (z. B. Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung) Nachweise, dass die erteilte Auflage erfüllt ist
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins
nur bei Maßnahmen zum Erwerb eines Führerscheins
Kontakt
Günter Glasmacher
Telefon: 0221 3673-1171
E-Mail: Guenter.Glasmacher[at]
bafza.bund.de
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln
Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln