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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander
(2021 – 2028)

Das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland löst das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) ab. In dem auf 8 Jahre angelegten Programm werden Maßnahmen zwischen dem 01. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2028 gefördert.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung auf Ausgabenbasis gewährt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000,00 Euro jährlich je Mehrgenerationenhaus durch den Bund. Voraussetzung hierfür ist eine Kofinanzierung in Höhe von je 10.000 Euro von den Kommunen, Landkreisen und/oder Ländern.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) zielt darauf ab, einen Beitrag für gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu leisten und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Dafür sollen die Mehrgenerationenhäuser zur Bewältigung der jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels beitragen, vor denen insbesondere strukturschwache, aber auch strukturstarke Regionen stehen.

Im Bundesprogramm bilden die Querschnittsaufgaben „Generationenübergreifende Arbeit“, „Teilhabe“, Freiwilliges Engagement“ und „Sozialraumorientierung“ den konzeptionellen Rahmen für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser.

  • Generationenübergreifende Arbeit: Mehrgenerationenhäuser sind offene Begegnungsorte für alle Generationen. Über zielgruppenorientierte Angebote für verschiedene Altersklassen hinaus arbeiten alle Häuser generationenübergreifend mit dem Ziel, außerfamiliäre Begegnungen zwischen den Generationen zu ermöglichen, deren Austausch zu fördern und intergenerative Beziehungen zu initiieren beziehungsweise zu intensivieren.
  • Teilhabe: Mit ihren sozialraumorientierten und niedrigschwelligen Angeboten stärken die Mehrgenerationenhäuser die Teilhabe der Menschen im jeweiligen Sozialraum. Dies umfasst sowohl die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beziehungsweise an der Gemeinschaft als auch die Mitwirkung an Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen im Wirkungsgebiet beziehungsweise in der Kommune.
  • Freiwilliges Engagement: Mehrgenerationenhäuser sind Orte, an denen sich Menschen aller Generationen entsprechend ihren Interessen und Fähigkeiten einbringen können. Sie ermöglichen, unterstützen und stärken freiwilliges Engagement und tragen dazu bei, bessere und nachhaltige Strukturen des freiwilligen Engagements zu schaffen.
  • Sozialraumorientierung: Mehrgenerationenhäuser richten ihre Angebote in enger Abstimmung mit ihren Kommunen an den jeweiligen Bedarfen aus. Sie kooperieren mit relevanten Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und erarbeiten so passgenaue Lösungen für die jeweiligen Herausforderungen im Wirkungsgebiet.

Um für die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort passende Lösungen zu erarbeiten, haben die Mehrgenerationenhäuser große Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung ihrer Tätigkeiten. Dadurch können sie abgestimmt auf die jeweiligen lokalen Bedarfe vielfältige Angebote und Aktivitäten durchführen, deren Schwerpunkte sie selbst setzen. Die Mehrgenerationenhäuser sind z. B. in Handlungsfeldern von „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ über „Erhöhung der Arbeitsmarktnähe und Integration in Ausbildung und Beschäftigung“ bis „Ökologische Nachhaltigkeit“ aktiv.

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Unterstützung bei der Bewältigung von beruflichen und familiären Aufgaben, z.B. durch Kinderbetreuung in Randzeiten oder in den Ferien)
  • Vereinbarkeit von Familie und Pflege (Unterstützung von familiären und pflegerischen Aufgaben, z.B. durch Entlastungangebote für pflegende Angehörige)
  • Selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderung von Teilhabemöglichkeiten und aktives Miteinander insbesondere für ältere Menschen, z.B. durch Seniorenbeiräte, Fahrdienste oder haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Jugendgerechte Gesellschaft (Förderung attraktiver gesellschaftlicher Perspektiven insbesondere für Jugendliche, z.B. durch Jugendsozialarbeit, Patenprogramme oder Jugendkonferenzen)
  • Erhöhung der Arbeitsmarktnähe und Integration in Ausbildung und Beschäftigung (Einbindung und Förderung von Menschen, die (bisher) nicht am Erwerbsleben teilhaben, z.B. durch Praktikums- und Ausbildungsplatzbörsen)
  • Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte z.B. durch Patenschaften, interkulturelle Angebote oder Sprachcafés
  • Partizipations- und Demokratieförderung (Unterstützung der Menschen im Wirkungsgebiet, die sich aktiv in die (politische) Gestaltung ihres Umfeldes bzw. ihrer Kommune einbringen wollen, z.B. durch Foren oder Stadtteilkonferenzen)
  • Digitale Bildung (Verbessern von Teilhabechancen durch Stärken von digitalen Kompetenzen, z.B. durch Bildungsangebote zur Nutzung digitaler Medien)
  • Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft (Beitrag zum Auf- und Ausbau partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, z.B. durch Informationsveranstaltungen zum Austausch über Beratungs-, Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote)
  • Ökologische Nachhaltigkeit (MGH tragen selbst zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen bei und bieten gezielte Angebote, z.B. Repair-Cafés an)

Ergänzend zu den Querschnittsaufgaben und Handlungsfeldern haben die Mehrgenerationenhäuser die Möglichkeit, sich im Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ zu engagieren. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den vom BMFSFJ geförderten Häusern zusätzliche Fördermittel bereit. Interessierte Mehrgenerationenhäuser können mit diesem Geld niedrigschwellige Projekte anstoßen und umsetzen, welche die Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen stärken und die Grundbildung erwachsener Menschen in Deutschland erhöhen.

Kontakt

Fachbereich Förderung:

Telefon: 0221 3673-4045
(Servicezeit: montags bis freitags 07:30 - 16:00 Uhr)


Fachlich inhaltliche Begleitung (FIB):

Telefon: 0221 3673-4049
(Servicezeit: montags bis freitags 09:00 - 12:00 Uhr)


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 404
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln

Als gemeinsame Maßnahme der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Bildung und Forschung ist der Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ Teil der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung. Bund und Länder haben sich vorgenommen, das Grundbildungsniveau in Deutschland bis 2026 deutlich zu erhöhen, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe gering literalisierter Menschen zu sichern. Ein Ansatz ist, das soziale Umfeld Betroffener sowie die vertraute Umgebung als Lernorte gezielt einzubinden. Die Mehrgenerationenhäuser können dabei vor Ort wichtige Anlaufstellen und Partner sein.

Projekte im Sonderschwerpunkt können konkrete Lern- oder Beratungsangebote sein, aber auch Kampagnen zur Information und Sensibilisierung des sozialen Umfelds der Zielgruppe oder der Aufbau starker Netzwerke für Alphabetisierung und Grundbildung vor Ort.

Im aktuellen Förderzeitraum können bis zu 12.500 Euro zusätzliche Fördermittel für die Umsetzung des Sonderschwerpunkts beantragt werden. Die Förderung im Sonderschwerpunkt ist vollständig in das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander integriert, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Aufgabe übernommen, das Antrags- und Bewilligungsverfahren zu betreuen und die Mehrgenerationenhäuser bei allen zuwendungsrechtlichen Fragen sowie den Themen der inhaltlichen Programmumsetzung zu unterstützen und zu begleiten.