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Vertrauliche Geburt

Mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt werden Frauen unterstützt, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten.

Beteiligte am Verfahren der vertraulichen Geburt

Beratungsstellen, Kliniken und Hebammen, Jugend- und Standesämter, die Adoptionsvermittlungsstellen und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Vor der Geburt

Die Beratungsstellen nehmen die Personalien der Schwangeren vertraulich auf, verschließen diese sicher in einem Umschlag und leiten diesen dem BAFzA zur Verwahrung zu. Diesen Herkunftsnachweis kann das Kind im Regelfall mit 16 Jahren einsehen. Nach der Aufnahme ihrer persönlichen Daten wird die Schwangere von der Beratungsstelle an eine Klinik oder eine zur Leistung der Geburtshilfe berechtigte Person, in der Regel eine Hebamme, vermittelt. Dies geschieht zur Wahrung der Anonymität unter einem von ihr gewählten Pseudonym. Zudem leitet die Beratungsstelle die von der schwangeren Frau gewählten Vornamen für das Kind an die Geburtshilfeeinrichtung bzw. die zur Leistung von Geburtshilfe berechtigte Person weiter.

Weiterhin teilt sie dem am Geburtsort zuständigen Jugendamt den voraussichtlichen Geburtstermin und das Pseudonym der Schwangeren mit. Somit kann das Jugendamt das Kind nach der Geburt in Obhut nehmen und sich um eine Vormundschaft kümmern.

Kontakt

Telefon: 0221 3673 3835


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 501 "Vertrauliche Geburt"
50964 Köln

Alle Handlungsschritte werden von der Beratungsstelle unter Wahrung der Anonymität schriftlich dokumentiert.

Ferner sind die Beratungsstellen dazu verpflichtet, jährlich einen Bericht über die mit der vertraulichen Geburt gesammelten Erfahrungen zu verfassen, der anschließend an das BAFzA übermittelt wird.

Nach der Geburt

Die Geburt wird medizinisch betreut und unter dem gewählten Pseudonym dokumentiert. Nach der Geburt teilen die Klinikleitung oder die Hebamme der zuständigen Beratungsstelle Geburtsdatum und -ort des Kindes mit. Die Beratungsstelle schickt dann den Herkunftsnachweis an das BAFzA zur sicheren Aufbewahrung. Diese Daten, das Pseudonym der Mutter und die für das Kind gewünschten Vornamen werden an das Standesamt weitergeleitet mit dem Vermerk, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handelt.

Auf der Grundlage dieser Angaben trägt das Standesamt das Kind in das Geburtenregister ein und stellt eine Geburtsurkunde aus. Im Anschluss werden der beurkundete Name des Kindes und das Pseudonym der Mutter an das BAFzA weitergeleitet. Das BAFzA, das den von der Beratungsstelle übersandten Herkunftsnachweis verwahrt, kann diesen dadurch dem Kind zuordnen.

Die Kosten

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der vertraulichen Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen, trägt der Bund. Die Kostenübernahme erfolgt entsprechend der Vergütung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft. In diesem Zusammenhang finden die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Anwendung.

Die Kliniken bzw. die Träger der Einrichtung, in der die Geburtshilfe stattgefunden hat, Hebammen, Gynökolog*innen sowie andere beteiligte Leistungserbringende können die Kosten unmittelbar gegenüber dem Bund geltend machen. Der Bund wird dabei vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten.

Auch für die umfassende Beratung bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle entstehen der Schwangeren keine Kosten.

Die Kontaktadresse des BAFzA

Die Kontaktadresse des BAFzA für die Übersendung des Herkunftsnachweises und der vorgenannten Informationen und Mitteilungen sowie der Abrechnungen lautet:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 501 „Vertrauliche Geburt“
50964 Köln

Weiterführende Informationen

Informationsmaterial, welches sich speziell an die am Verfahren beteiligten Stellen wie beispielsweise. Beratungsstellen, Hebammen, Kliniken, Ärzt*innen, Rettungsdienstleistende, Standesämter u. a. richtet, finden Sie auf der Seite des BMFSFJ.

Außerdem sind dort allgemeine Informationsmaterialien verfügbar wie bspw. eine ausführlichere Informationsbroschüre, ein Diagramm zum Ablauf und eine FAQ-Veröffentlichung.

Hilfetelefon „Schwangere in Not“

Das BAFzA betreibt außerdem das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.