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Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung

(Ein Antragsrecht für den Arbeitgeber!)

Der Arbeitgeber zahlte die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur betrieblichen oder überbetrieblichen Altersversorgung für seinen Arbeitnehmer während des Zivildienstes weiter.

Die Beiträge waren in der Höhe zu zahlen, in der sie zu entrichten gewesen wären, wenn das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Einberufung nicht geruht hätte.

Private Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Ehemals zivildienstpflichtige Arbeitnehmer zahlten oft aus ihrem Arbeitseinkommen freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einer sonstigen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung (z. B. in Form einer Kapitallebensversicherung). Diese Aufwendungen wurden auf Antrag für die Dauer des abgeleisteten Zivildienstes erstattet, wenn der Arbeitgeber nicht im Rahmen einer betrieblichen oder überbetrieblichen Vereinbarung selbst zur Weiterzahlung verpflichtet war.

Kontakt

Sonja Siegert
Telefon: 0221 3673-1191


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln


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