Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Jugendfreiwilligendienste sind eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements.
Der Bund hat ein erhebliches Interesse, die Jugendfreiwilligendienste zu sichern und auszubauen. In diesem Sinne werden die Freiwilligendienste unterstützt und in ihrer Ausgestaltung als Bildungs- und Orientierungszeit gestärkt.
Das Referat 304 im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Abwicklung der Förderverfahren des „Freiwilligen Sozialen Jahres“(FSJ) und des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) zuständig.
Die Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Das FSJ und das FÖJ sind Freiwilligendienste für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das
27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dauern in der Regel zwölf Monate und beginnen regelmäßig am 1. September.
Im Freiwilligen Sozialen Jahr engagieren sich die Freiwilligen in sozialen Einrichtungen für andere Menschen und lernen somit auch soziale Berufe kennen.
Das Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, in dem die Freiwilligen für die Umwelt praktisch tätig werden können, um ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser verstehen zu können.
Weitere Informationen zu den Jugendfreiwilligendiensten finden Sie auf den Internetseiten www.jugendfreiwilligendienste.de und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kontakt
Telefon: 0221 3673-3435
E-Mail: JFD-servicestelle[at]bafza.bund.de
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 304
50964 Köln
Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Förderung
Träger, die ein FSJ oder FÖJ anbieten, können über ihre Zentralstelle bzw. das entsprechende Bundesland Zuwendungen für die pädagogische Begleitung ihrer Freiwilligen beantragen.
Gefördert werden kann die pädagogische Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ und FÖJ. Die Förderung umfasst die individuelle Betreuung der Freiwilligen durch den Träger, die Seminare sowie zentrale Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Für die Förderung werden nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege einer Festbetragsfinanzierung je Monat und Teilnehmerin oder Teilnehmer gewährt.
Die Ausgestaltung richtet sich nach den Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste – RL-JFD.
Besonderer Förderbedarf
Für Freiwillige im FSJ/FÖJ, die einen besonderen Förderbedarf benötigen, kann im Einzelfall auf Antrag eine Zuwendung gewährt werden, wenn die besondere Förderung den Anforderungen des Kriterienkataloges des BMFSFJ in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch und den Förderrichtlinien der Jugendfreiwilligendienste entspricht.
Freiwilligenausweise
Die Träger können Ausweise für die Freiwilligen des FSJ und FÖJ anfordern, die den Freiwilligen zugesandt werden.
Über die E-Mail: FSJ-foej[at]bafza.bund.de kann der Zugang zum BAFzA-Online-Portal beantragt werden, über welches die Ausweise angefordert werden können.
Freiwilligenausweise können ausschließlich von den Trägern, nicht von den Freiwilligen selbst beantragt werden.