Der Ausschuss für Mutterschutz (
AfMu) hat die Aufgabe, Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Umsetzung des Mutterschutzes zu berücksichtigen. Diese Regeln und Empfehlungen sind notwendig, um mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu ermitteln.
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