Noch bis zum 13.10.2021, 10:00 Uhr haben Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Dienst befinden, die Möglichkeit sich als Wählerin oder Wähler im Wählerverzeichnis registrieren zu lassen. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können bis zum 20.10.2021, 24:00 Uhr beim Wahlvorstand eingelegt werden.
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