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Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch

Die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gehört seit 1. Januar 2020 zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Sie wurde im Mai 2013 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet, um die Anträge von Betroffenen an den Fonds Sexueller Missbrauch zu bearbeiten und die Mittel des Fonds zu verwalten.

Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) richtet sich an Betroffene, die im Kindes- und Jugendalter sexuellen Missbrauch in der Familie oder im familiären Umfeld erlebt haben und die bis heute unter Folgeschäden leiden. Er gewährt Hilfen in Form von Sachleistungen (z. B. Therapien), die die Betroffenen bei der Abmilderung dieser Folgeschäden unterstützen sollen. Pro Person werden bis zu 10.000 Euro für diese Hilfen bewilligt. Bei behinderungsbedingtem Mehraufwand können weitere 5.000 Euro für Leistungen bewilligt werden, die zur Inanspruchnahme der Hilfen des Fonds erforderlich sind.

Die Geschäftsstelle nimmt die Anträge auf Hilfeleistungen entgegen, entscheidet auf der Grundlage der Leistungsleitlinien des Fonds über die beantragten Leistungen und rechnet die in Anspruch genommenen Leistungen mit den Antragstellenden ab. Bei Anträgen mit schwieriger Sach- und Rechtslage holt sich die Geschäftsstelle die Empfehlung der unabhängigen Clearingstelle ein. Die Clearingstelle besteht aus mehreren Gremien mit jeweils vier Expertinnen und Experten, jeweils eine bzw. einer aus der juristischen, medizinischen und psychologischen Berufsgruppe sowie eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Kontakt

Telefon: 030 340 48481


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 – Geschäftsstelle des
Fonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin

Die Geschäftsstelle bekommt für die Finanzierung der bewilligten Hilfen sowie für die Verwaltung des Fonds Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Darüber hinaus verwaltet die Geschäftsstelle Mittel, die durch die Kooperationspartner im institutionellen Bereich bereitgestellt werden, um Leistungen an Betroffene zu finanzieren, die sowohl im familiären Umfeld als auch in einer Institution (z. B. Kirche, Schule, Sportverein) sexuellen Kindesmissbrauch erfahren haben. Für Betroffene, die Missbrauch ausschließlich in einer Institution erfahren haben, unterstützt die Geschäftsstelle die kooperierenden Institutionen bei der Entscheidung über den Antrag.

Die Geschäftsstelle kooperiert bundesweit mit Beratungsstellen, die speziell für den Fonds Sexueller Missbrauch geschult werden. Die Beratungsstellen beraten Betroffene wohnortnah und kostenfrei und begleiten sie bei der Antragstellung und Inanspruchnahme der Leistungen.

Das Antragsformular sowie Informationen zum Antragsverfahren und zu den möglichen Leistungen des Fonds, zur Abrechnung der bewilligten Leistungen, aktuelle Verfahrenshinweise und Informationen zur Weiterentwicklung des Fonds werden auf der Internetseite www.fonds-missbrauch.de bereitgestellt.

Für Nachfragen zum Antragsverfahren und zu in der Geschäftsstelle vorliegenden Anträgen ist die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 030 340 48481 telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar: dienstags und donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr. Per E-Mail ist die Geschäftsstelle unter erreichbar.