Bund/Länder-Kooperation bei der Förderung von Kinderwunschbehandlungen
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch umfassend und nachhaltig zu unterstützen. Im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ stellt der Bund auch finanzielle Hilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit.
Die Bereitstellung von Fördermitteln durch den Bund setzt voraus, dass die jeweiligen Bundesländer, in welchen die betroffenen Paare ihren Hauptwohnsitz haben, ebenfalls eigene Landesprogramme zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen unterhalten und eine Kooperation mit dem Bund eingegangen sind.
Grundlage dieser Unterstützung ist die Bundesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion1. Mit dieser Richtlinie stellt der Bund seit dem 01.04.2012 Ehepaaren und seit dem 07.01.2016 auch Paaren, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, bei unerfülltem Kinderwunsch Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen (reproduktionsmedizinischen Behandlungen) zur Verfügung.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit der Umsetzung des Kooperationsverfahrens mit den sich an der Kooperation beteiligten Bundesländern beauftragt worden.
Weitergehende Informationen über das Bundesprogramm und zu den Fördervoraussetzungen sowie die notwendigen Kontaktdaten sind auf der Internetseite des BMFSFJ www.informationsportal-kinderwunsch.de zu finden.
Dort ist auch eine Auflistung derjenigen Bundesländer zu finden, die sich mit eigenen Förderprogrammen an der Kooperation mit dem Bund beteiligen.
Kontakt
E-Mail: assrepro[at]bafza.bund.de
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 405
- Nationale Förderungen I -
50964 Köln
Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Der Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln kann von betroffenen Paaren bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landeseinrichtung ihres kooperierenden Bundeslandes gestellt werden. Die Landes- und Bundesförderung wird von diesen Einrichtungen gemeinsam bewilligt.
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1Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.