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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Jugendfreiwilligendienste sind eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements.

Der Bund hat ein erhebliches Interesse, die Jugendfreiwilligendienste zu sichern und auszubauen. In diesem Sinne werden die Freiwilligendienste unterstützt und in ihrer Ausgestaltung als Bildungs- und Orientierungszeit gestärkt.

Das Referat 304 im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Abwicklung der Förderverfahren des „Freiwilligen Sozialen Jahres“(FSJ) und des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) zuständig.

Die Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Das FSJ und das FÖJ sind Freiwilligendienste für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das
27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dauern in der Regel zwölf Monate und beginnen regelmäßig am 1. September.

Im Freiwilligen Sozialen Jahr engagieren sich die Freiwilligen in sozialen Einrichtungen für andere Menschen und lernen somit auch soziale Berufe kennen.

Das Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, in dem die Freiwilligen für die Umwelt praktisch tätig werden können, um ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser verstehen zu können.

Weitere Informationen zu den Jugendfreiwilligendiensten finden Sie auf den Internetseiten www.jugendfreiwilligendienste.de und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Kontakt

Telefon: 0221 3673-3435


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 304
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln

Förderung

Träger, die ein FSJ oder FÖJ anbieten, können über ihre Zentralstelle bzw. das entsprechende Bundesland Zuwendungen für die pädagogische Begleitung ihrer Freiwilligen beantragen.

Gefördert werden kann die pädagogische Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ und FÖJ. Die Förderung umfasst die individuelle Betreuung der Freiwilligen durch den Träger, die Seminare sowie zentrale Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung.

Für die Förderung werden nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege einer Festbetragsfinanzierung je Monat und Teilnehmerin oder Teilnehmer gewährt.

Zuwendungen für das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr

Für das FSJ und das FÖJ gelten unterschiedliche Förderverfahren. Im FSJ wird nach dem Zentralstellenverfahren gefördert, im FÖJ nach dem Länderverfahren.

Förderung nach dem Zentralstellenverfahren im FSJ:

Der Träger reicht einen Antrag auf Förderung bei seiner zuständigen Zentralstelle ein.  Die Zentralstelle stellt danach einen Sammelantrag für ihre Träger beim BAFzA.

Die Träger, die keiner Zentralstelle angehören, werden direkt vom BAFzA (Referate 205 und 206) als zuständiger Zentralstelle gefördert.

Förderung nach dem Länderverfahren im FÖJ:

Das FÖJ wird von den Bundesländern entweder in eigener Trägerschaft oder durch anerkannte Träger durchgeführt. Die Länder beantragen die Fördermittel für die pädagogische Begleitung im FÖJ beim BAFzA.

Besonderer Förderbedarf

Für Freiwillige im FSJ/FÖJ, die einen besonderen Förderbedarf benötigen, kann im Einzelfall auf Antrag eine Zuwendung gewährt werden, wenn die besondere Förderung den Anforderungen des Kriterienkataloges des BMFSFJ in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch und den Förderrichtlinien der Jugendfreiwilligendienste entspricht.

Freiwilligenausweise

Die Träger können Ausweise für die Freiwilligen des FSJ und FÖJ anfordern, die den Freiwilligen zugesandt werden.

Über die kann der Zugang zum BAFzA-Online-Portal beantragt werden, über welches die Ausweise angefordert werden können.

Freiwilligenausweise können ausschließlich von den Trägern, nicht von den Freiwilligen selbst beantragt werden.

Pilotprojekt zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an einem Freiwilligendienst

Der Träger kann einen Antrag auf Förderung beim BAFzA stellen. Menschen mit langfristigen Beeinträchtigungen soll damit eine Teilnahme an einem FSJ oder FÖJ ermöglicht werden. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zum Pilotprojekt Teilhabe.

Besondere Förderung BFD/Förderung Teilhabe BFD

Eine Sonderstellung nehmen im neuen Referat 304 die Tätigkeitsfelder Besondere Förderung BFD und Förderung Teilhabe BFD ein. Sie gehören nicht zum FSJ/FÖJ und tauchen an keiner anderen Stelle der Webseite auf. Dies müsste noch geprüft werden.