Hauptnavigation

Härtefallfonds

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine die sogenannte Härtefallregelung „Soziale Träger“ beschlossen.

Diese Regelung dient der Sicherung der Trägerlandschaft der gemeinnützig organisierten sozialen Organisationen und Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ.

Sie stellt sicher, dass Härtefälle, die von den Energiepreisbremsen nicht ausreichend vor schweren wirtschaftlichen Schäden geschützt werden, zusätzliche Unterstützung in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 BHO als freiwillige Zahlung erhalten können.

Die Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken, werden somit im Hinblick auf die durch den Ukraine-Konflikt erhöhten Energiekosten (Gas, Wärme, Strom und andere Energieträger) weiter entlastet. Befindet sich eine der vorgenannten Einrichtungen aufgrund der Energiekrise in einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage, kann ein entsprechender Zuschuss bis spätestens 31. August 2023 schriftlich beantragt werden.

Durch diese freiwillige Zahlung des Bundes wird für die Laufzeit des Entlastungpaketes bis Ende 2023 gewährleistet, dass soziale Einrichtungen ihre wertvolle Arbeit für Demokratie und Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit fortsetzen können.

Die Voraussetzungen der Gewährung eines Zuschusses sowie das weitere Antragsverfahren ist in der Richtlinie „Härtefallregelung „Soziale Träger“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine“ geregelt.

Diese Richtlinie finden Sie nebenstehend als Download.

Kontakt

Telefon: 0221 3673-0


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Härtefallfonds -
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln

Die Antragsvordrucke, weiterführende Informationen (FAQ) und weitergehende Unterlagen stehen Ihnen im Downloadbereich dieser Website zur Verfügung.

Hinweis: Die Antragsfrist ist zum 31.08.2023 abgelaufen! Es können keine Anträge mehr gestellt werden.