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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bafza.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit stellen wir Ihnen auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Rahmen der vereinfachten Überwachung durchgeführten Test im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, der im April 2024 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nicht an allen Stellen vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die Webseite www.bafza.de ist aus den folgenden Gründen noch nicht abschließend barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Kontakt

Telefon: 0221 3673-0
Telefax: 0221 3673-4661


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln

  • Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
    Im letzten Slider wird die Liste der Logos nur als Liste mit einem Element vom Screenreader ausgegeben, da diese nicht nur Listenelemente enthält.
    Nicht alle Navigationen sind mit dem Strukturelement <nav> ausgezeichnet.
    Auf den Seiten haben wenige Navigationsregionen keine zusätzliche Beschriftung, welche die jeweilige Teilfunktion beschreibt.
    Auf den Seiten sind mehrere H1 Überschriften vorhanden.
    In der Hochkontrastansicht ist der aktuelle Slide in der Slider-Paginierung nicht mehr sichtbar.
    In der Hochkontrastansicht ist im Hauptmenü die Größe der Untermenüs durch die fehlenden Rahmen nicht gut erkennbar.
    Im Hochkontrastmodus besitzt der Cookie-Banner keinen sichtbaren Rahmen.

  • Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
    Im Screenreader wird der Cookiebanner am Ende der Seite ausgelesen

  • Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
    Die zwei Logos im Header überlagern sich, bei der vergrößerten Ansicht.
    Die drei Logos im Footer brechen bei vergrößerten Ansicht nicht um, sondern verkleinern sich.

  • Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
    Der Rahmen und der Hintergrund des Sucheingabefeldes haben ein zu geringes Kontrastverhältnis zur Hintergrundfarbe.

  • Textabstände sind anpassbar
    In den Untermenüs (z. B. "Presse") der Hauptnavigation werden einige Elemente außerhalb des sichtbaren Bereichs angezeigt.

  • Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
    Im Hauptmenü können die bei Mouseover eingeblendeten Untermenüs nicht geschlossen werden, ohne den Mauszeiger zu bewegen

  • Titel beschreiben Thema oder Zweck
    Im Titel der Seite "Suche" fehlt der Suchbegriff nach einer erneuten Suche.

  • Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
    Im zweiten und dritten Slider auf der Startseite erhalten die einzelnen Slides bzw. Logos mit der Tabulator-Taste komplett den Fokus.
    Nach dem Absenden einer fehlerhaften E-Mailadresse wird der Fokus nicht in das betroffene Feld gesetzt.
    Der Fokus wird bspw. nach dem Ausführen einer erneuten Suche oder nach dem Öffnen der nächsten Suchergebnisseite an den Anfang der Seite und nicht z. B. auf den ersten Suchergebniseintrag gesetzt.
    Nach dem Aktivieren des "Zum Seitenanfang"-Link im Footer wird der Fokus nicht an den Seitenanfang gesetzt, sondern verbleibt auf dem Link.
    Nach dem "Zum Seitenanfang"-Link folgt ein nicht sichtbarer Tabschritt.
    Der Cookie-Layer wird erst am Ende der Seite erreicht.
    In einigen Bereichen (z. B. "Aktuelle Nachrichten") erhalten je Eintrag zwei Links mit der Tabulatortaste den Fokus, welche auf das gleiche Ziel verweisen.
    In den einzelnen Suchergebnissen erhalten zwei bzw. drei Links mit dem gleichen Linkziel mit der Tabulatortaste den Fokus.

  • Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
    Im ersten und zweiten Slider werden die Paginierungspunkte vom Screenreader in englischer Sprache ausgegeben und der Sprachwechsel ist im Quellcode nicht ausgezeichnet.

  • Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
    In der Fehlermeldung wird das betroffene Feld nicht genannt.
    Die Fehlermeldung wird nur als Tooltip am ersten fehlerhaften Feld angezeigt. Die restlichen fehlerhaften Felder sind weder markiert noch ist eine Fehlermeldung in Textform ersichtlich.

  • Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
    Im ersten und zweiten Slider werden die Paginierungspunkte vom Screenreader als Registerkarten ausgegeben, diese sind aber nicht (wie bei Registerkarten üblich) oberhalb des nachfolgenden Inhalts (Slides) angeordnet. Zudem wird bei der Steuerung mit den Pfeiltasten auf den Registerkarte nur die aktive Registerkarte vom Screenreader ausgegeben.
    Blinde Nutzer können den Status (hat Untermenü und geöffnet/geschlossen) der Links der Inhaltsnavigation auf der linken Seite nicht erkennen.
    Im Cookie-Banner ist der aktuelle Status (geöffnet/geschlossen) des klappbaren Abschnitts "Mehr Informationen" mit dem Screenreader nicht erkennbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im April 2019 erstellt. Aktualisiert am 16.04.2024 (Anpassung unter Unvereinbarkeit mit der BITV).

Dokumente

Wir setzen alles daran, Ihnen unsere eigenen Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen. In Einzelfällen bekommen wir jedoch Dokumente von Dritten, die uns vom Ersteller nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Diese Dokumente können wir aufgrund des Urheberrechts leider nicht immer eigenständig bearbeiten und damit auch nicht barrierefrei stellen.

Wir haben uns dazu entschieden, diese Dokumente trotzdem, mit dem Hinweis „nicht barrierefrei“, zu veröffentlichen. Die Alternative wäre ansonsten, Ihnen diese Informationen vollständig vorzuenthalten.

Wenn Sie bei den o. g. Dokumenten keinen Zugriff auf den Inhalt haben und diesen aber benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir versuchen dann, einen Weg zu finden, Ihnen die Inhalte anders aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Telefon: 0221 3673-0

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.bafza.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

www.schlichtungsstelle-bgg.de