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Freiwilliges Soziales Jahr - Fördermittel

Als verbandsfreier Träger des FSJ können Sie Fördermittel für die pädagogische Begleitung im FSJ über die Zentralstelle BAFzA beantragen.

Grundlage für die Förderung sind die Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste – RL-JFD - PDF, 2,8 MB 
Zuschüsse werden nur für die pädagogische Begleitung pro Teilnehmenden und Monat gewährt. Die Leistung des Bundestutors wird als Sachleistung erbracht. Die Höhe der Zuwendung wird um den Wert dieser Sachleistung reduziert.

Voraussetzung für die Förderung ist die Zulassung des Trägers im FSJ durch die zuständige Landesbehörde. Keiner Trägerzulassung bedürfen unter anderem Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch Zuwendungsbescheid. Der Träger muss die bestimmungsgemäße zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung mit einem Verwendungsnachweis belegen.

Fragen zur Förderung
Sie haben Fragen dazu? Senden Sie uns eine Nachricht:

Allgemeine Fragen zum FSJ
Allgemeine Fragen zum FSJ richten Sie bitte an die
Servicestelle Jugendfreiwilligendienste: