Am 22.12.2023 wurde das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (
BAFzA) über das Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung 2024 in Kenntnis gesetzt. Infolgedessen hat die Zentralstelle
BAFzA nunmehr die Bearbeitung von neuen Freiwilligenvereinbarungen und Verlängerungen über den 31.12.2023 wieder aufgenommen. Die Erfassung von neuen Vereinbarungen ist wie gewohnt über die
BFD-Online-Anwendung gemäß der zur Verfügung stehenden Kontingente möglich. Die Freischaltung derselben ist zunächst für die Monate Januar bis April erfolgt.
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