Aufgrund einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung können bestimmte Dokumente im Zuwendungsverfahren der besonderen Förderung im BFD ab dem 15. Oktober auch ausschließlich auf digitalem Wege an das Referat 304 des BAFzA übersandt werden.
Bitte beachten Sie hierzu das untenstehende Rundschreiben.
Rundschreiben Wegfall Schriftformerfordernis - PDF, 281 KB
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Referat 304 wenden: