Die Gewerkschaft ver.di hat erneut zu Warnstreiks im ÖPNV in mehreren Bundesländern aufgerufen. Hauptstreiktage sind Donnerstag, der 13. März, und Freitag, der 14. März 2025. Darüber hinaus soll - nach aktuellem Kenntnisstand - der ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern auch vom 17. bis 19. März 2025 bestreikt werden. Die Warnstreiks können die An- bzw. Abreise von freiwillig dienstleistenden Personen - sofern der ÖPNV genutzt werden sollte - erschweren.
Abhängig von der regionalen Situation und der Beeinträchtigung des ÖPNV wird freiwillig dienstleistenden Personen, die planen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu reisen, und die nicht auf andere angemessene Reisemittel zurückgreifen können, in dieser Woche eine frühere Abreise vom und in der kommenden Woche eine spätere Hinreise zum Seminar ermöglicht. Der durch den Streik verursachte Fehltag im Seminar gilt als entschuldigt. Der Seminarbetrieb findet trotz Streik unverändert statt.
Freiwillig dienstleistende Personen können unter Umständen, die für den ursprünglichen Reisetag gekauften Fahrkarten nicht nutzen. Ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der ursprünglich gebuchten Fahrt nicht möglich bzw. findet durch den Reiseanbieter auch keine Erstattung durch einen Gutschein statt, sind angefallene Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühren oder die notwendigen Kosten für eine zweite Fahrkarte im Rahmen des Zuschusses für die pädagogische Begleitung erstattungsfähig. Die aufgeführten Kosten für Fahrten vom Seminar zur politischen Bildung können ausschließlich unter Verwendung der Antragsformulare zur Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden.
Sofern freiwillig dienstleistende Personen aus o. g. Grund nicht am Seminartag teilnehmen, erscheinen sie regulär zum Dienst in der Einsatzstelle bzw. setzen sich mit ihrer Einsatzstelle in Verbindung, sofern eine Anreise zur Einsatzstelle nicht möglich ist.