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Bereitstellung einer Berechnungshilfe zur Urlaubsabgeltung

Beenden Freiwillige ihren Bundesfreiwilligendienst und konnte der ihnen zustehende Urlaub nicht in vollem Umfang genommen werden, so steht den Freiwilligen gem. § 13a, Abs. 5 BFDG die Abgeltung des Urlaubs – in der Regel per Geldleistung - zu.

Die Berechnung des Geldanspruchs hängt dabei von mehreren Faktoren ab, die diese mitunter schwierig machen. Um Sie bei der Berechnung des Anspruchs zu unterstützen, stellen wir Ihnen im Downloadbereich unseres Informationsportals ab sofort eine Berechnungshilfe zur Verfügung.

Berechnungshilfe Urlaubsabgeltung - Excel, 25 KB