Für pädagogisches Fachpersonal im Bundesfreiwilligendienst gelten Höchstsätze bei der Abrechnung im Rahmen des Zuschusses zur pädagogischen Begleitung. Eine aktualisierte Übersicht über die geltenden Personalkostensätze und Honorarhöchstsätze steht Ihnen ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung.