Kontingentfreischaltung:
Am 12.02.24 ist der Bundeshaushalt 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hierdurch wurde die vorläufige Haushaltsführung beendet und es ergeben sich neue Möglichkeiten der Buchung von Vereinbarungen im Bundesfreiwilligendienst bei der Zentralstelle BAFzA.
Am Montag, den 26.02.24, um 10:00 Uhr werden die Monate August bis Oktober 2024 für alle Altersgruppen zur Buchung in der BFD-Online-Anwendung freigeschaltet.
Die Monate Mai – Juli sowie November und Dezember können derzeit nicht gebucht werden. Hierzu folgen separate Informationen.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarungen nur gebucht werden können, solange Kontingente verfügbar sind. Dies erkennen Sie an der Ampel. Freigegebenes Kontingent bleibt für alle Einsatzstellen solange buchbar, bis es verbraucht ist. Im Zeitverlauf können ggf. erneut Vereinbarungsmöglichkeiten zur Buchung freigegeben werden, sollten Kontingente wieder zur Verfügung stehen.
Alle Freiwilligenvereinbarungen können für maximal 12 Monaten geschlossen werden.
Buchungen in der BFD-Online-Anwendung sind nur für Dienstbeginne möglich, die mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihrer Planung.
Bitte reichen Sie die schriftliche Vereinbarung frühzeitig und unverzüglich nach der Buchung in dreifacher Ausfertigung und mit allen erforderlichen Unterschriften versehen bei der Zentralstelle BAFzA ein.
Verlängerungen:
Ab sofort sind Dienstzeitverlängerungen sowie Zweitvereinbarungen auf bis zu 18 Monate BFD mit spätestem Dienstende 31.12.2024 möglich, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt und Kontingente verfügbar sind.
Ferner können ab sofort laufende BFD-Vereinbarungen auf über 18 Monate verlängert werden. Auch ein Abschluss von neuen Vereinbarungen für 6 Monate ist für Freiwillige möglich, die bereits eine Dienstzeit von 18 Monaten absolviert haben. Die zulässige Höchstdauer von 24 Monaten (§ 3 Abs. 2 Satz 3 BFDG) darf durch die Verlängerung oder Zweitvereinbarung nicht überschritten werden. Spätestes Dienstende der Verlängerung bzw. Zweitvereinbarung ist der 31.12.2024.
Die Möglichkeit der Verlängerung/Zweitvereinbarung besteht für alle Freiwilligen, die in Folge der Covid-19-Pandemie Entwicklungspotentiale insbesondere hinsichtlich der sozialen Kompetenzentwicklung aufweisen. Die Ausweitung der Dienstzeit auf über 18 Monate bietet der freiwillig dienstleistenden Person die zeitliche Perspektive, notwendige soziale Kompetenzen nachzuholen und somit die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die persönliche Entwicklung zu bewältigen.
Die Dienstzeitverlängerung auf über 18 Monate muss im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet sein. Dem Antrag auf Verlängerung bzw. der Zweitvereinbarung ist daher das untenstehende Formular beizufügen. Dieses Formular wird ebenfalls im Downloadbereich des Informationsportals zur Verfügung gestellt. In diesem Formular ist die Ausgestaltung der pädagogischen Begleitung individuell zu erläutern.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Verlängerung die Teilnahme an zusätzlichen Seminartagen (1 Seminartag pro Dienstmonat) verpflichtend ist.
Verlängerungen bzw. Zweitvereinbarungen sind der Zentralstelle BAFzA so frühzeitig zuzuleiten, dass eine Bearbeitung, auch im Hinblick auf die Prüfung des besonderen pädagogischen Konzepts, rechtzeitig vor dem ursprünglich vorgesehenen Dienstende (bzw. bei Zweitvereinbarungen vor dem vorgesehenen Dienstbeginn) möglich ist.