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Vereinbarungen und Verlängerungen im BFD wieder möglich

Die vorläufige Haushaltsführung dauert an, bis das Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 vom Bundestag sowie dem Bundesrat beschlossen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde. Die Beschlussvorlage entsprechend der Sitzungen des Haushaltsausschusses vom 18.01.2024 hat damit vorerst keine weiteren Auswirkungen. Mit einem Beschluss im Bundestag ist voraussichtlich in der Woche vom 29.01. bis 02.02.2024 zu rechnen.

Es gilt weiterhin die folgende, aufgrund der besonderen Haushaltssituation getroffene Ausnahmeregelung: Ausnahmsweise können Verlängerungen in direktem Anschluss an ein ursprüngliches Dienstende vom 31.12.2023 und Vereinbarungen mit Beginn zum 01.01.2024 noch im laufenden Monat Januar genehmigt werden, sofern sie fehlerfrei und genehmigungsfähig bis spätestens zum 31.01.2024 beim BAFzA eingehen. Für Vereinbarungen, bei denen ein rückwirkender Beginn zu einem Datum im Januar 2024 gewünscht ist, sollte der nächstmögliche Dienstbeginn erfasst werden, der mit der Online Buchung möglich ist. Das ausgedruckte Dokument muss dann händisch auf den gewünschten Termin im Januar 2024 geändert werden.

Sofern die freiwillig dienstleistende Person den BFD vor Genehmigung der Verlängerung oder Bestätigung der Vereinbarung seitens des BAFzA angetreten hat, so geschieht dies auf eigenes Risiko der Einsatzstelle. Zu beachten sind insbesondere versicherungsrechtliche Aspekte. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung muss selbstverständlich auch rückwirkend für die genehmigte Zeit im BFD vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie ferner die Hinweise zur Erhöhung der Taschengeldobergrenze in der Meldung vom 04.01.2024.