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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Das Einstellen von Daten zur Repräsentation als Einsatzstelle auf www.freiwillig-ja.de wurde abgeändert. Der Verfahrensweg läuft jetzt direkt über die Zentralstelle BAFzA.
Verlängerung bestehender BFD-Vereinbarungen auf 24 Monate
Altersunabhängige Teilzeitmöglichkeit für Freiwillige im BFD mit Flüchtlingsstatus
Erweiterter Einsatzbereich zur Überbrückung von Impfzeiten für Freiwillige
Ab April 2022 kehren die Bildungszentren schrittweise zum Präsenzbetrieb zurück.
Abhängig von den konkreten Bestimmungen und Begebenheiten an den einzelnen Bildungszentren werden zunächst auch virtuelle Seminare angeboten.
Ab sofort und bis auf Weiteres ist es möglich, Freiwillige im BFD unter Nutzung der im Rahmen der Pandemiebewältigung seit rund zwei Jahren bewährten Möglichkeit eines „erweiterten Einsatzbereiches“ auch zu Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine außerhalb ihrer Einsatzstellen einzusetzen.
Für das Pilotprojekt „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Freiwilligen Sozialen- und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FSJ und FÖJ) sowie am Bundesfreiwilligendienst (BFD) “ gibt es eine Übersicht von FAQ mit entsprechenden Hinweisen und Antworten.
Am 11.02.2022 wurde die Stellensuche auf der Homepage des Projekts „Freiwillig-Ja“ freigeschaltet. In dieser Stellensuche sollen zukünftig möglichst alle Einsatzstellen im BFD, FSJ und FÖJ auffindbar sein. Alle Einsatzstellen der Zentralstelle BAFzA können sich dort registrieren.
Die Aussetzung des Präsenzbetriebs an den Bildungszentren des Bundes wird bis zum 1. April 2022 verlängert.
Die bis zum 1. April 2022 geplanten Seminare werden ersatzweise in virtueller Form durchgeführt.
Die ab 15.03.2022 bestehende geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) gegen das COVID-19 Virus gilt auch für Freiwillige im BFD.
Die Pflicht zur Prüfung, ob ein entsprechender Nachweis nach § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG vorliegt bzw. vorgelegt wird, liegt bei den in § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen.
20.12.2021
- BFD-Online-Anwendung wieder uneingeschränkt nutzbar
Die Sperre der BFD-Online-Anwendung ist aufgehoben und diese steht allen externen Nutzern somit wieder zur Verfügung. Die Ausnahmeregelung für Vereinbarungen mit Dienstbeginn bis 31.12.2021 gilt weiterhin.