Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II abgelöst. Der Absetzbetrag bis zur Altersgrenze von 25 Jahren wurde von 250 Euro auf 520 Euro angehoben. Bei den Freiwilligen über 25 Jahre bleibt es bei dem Freibetrag von 250 Euro.
Zum Artikel "Bürgergeld" -
Weiterlesen