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Weitere Informationen:
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Bereits zum fünften Mal werden die Sprecherinnen und Sprecher im Bundesfreiwilligendienst auf Bundesebene gewählt.
Die nächste elektronische Wahl findet statt vom 26.10. bis zum 14.11.2017.
Bearbeitungsverzögerungen von Freiwilligenvereinbarungen und von zahlungsrelevanten Informationen sollen auch in diesem Jahr vermieden werden.
Fahrtkosten im BFD mit Flüchtlingsbezug werden mit der Differenz zwischen der Anfahrt zum örtlich zuständigen Seminarort und der Anfahrt zum tatsächlichen Seminarort erstattet.
Zur Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse startet am 26.06.2017 das Bildungszentrum Trier-Saarburg mit einem Deutsch-Intensivsprachkurs. Dieser Kurs kann auch auf die Bildungs- und Begleitangebote angerechnet werden.
Angebot der Bildungszentren für die pädagogische Begleitung der u27-jährigen Freiwilligen im Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ ab sofort mit höherer Fahrtkostenerstattung
Der Bundesfreiwilligendienst darf nicht aufgenommen werden, wenn bei Dienstbeginn keine Beschäftigungserlaubnis vorliegt.
Bei Eintritt des Beschäftigungsverbotes darf kein Dienst mehr geleistet werden.
Die seit 28.03.2017 freigeschaltete Anzahl an Vereinbarungen ist noch nicht ausgeschöpft. Die Buchungsmöglichkeit für lebensältere Freiwillige besteht weiterhin.