Stand heute ruft die Gewerkschaft GDL am Donnerstag, dem 07.03.2024, ab 02:00 Uhr für 35 Stunden zu einem Warnstreik im Bahnverkehr auf. Es ist möglich, dass infolge des Warnstreiks Rückreisen von Seminaren – sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden sollten – erschwert werden.
Abhängig von der regionalen Situation und der Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs wird freiwillig dienstleistenden Personen, die planen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen und die nicht auf andere angemessene Reisemittel zurückgreifen können, in diesem Fall eine frühere Abreise vom Seminar ermöglicht. Der durch den Streik verursachte Fehltag im Seminar gilt als entschuldigt. Der Seminarbetrieb findet trotz Streiks unverändert statt.
Freiwillig dienstleistende Personen können unter Umständen die für den ursprünglichen Reisetag gekauften Fahrkarten nicht nutzen. Ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der ursprünglich gebuchten Fahrt nicht möglich, bzw. findet durch den Reiseanbieter auch keine Erstattung durch einen Gutschein statt, sind angefallene Stornierungs-, bzw. Umbuchungsgebühren oder die notwendigen Kosten für eine zweite Fahrkarte im Rahmen des Zuschusses für die pädagogische Begleitung erstattungsfähig. Die aufgeführten Kosten für Fahrten vom Seminar zur politischen Bildung können ausschließlich unter Verwendung der Antragsformulare zur Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden.
Sofern freiwillig dienstleistende Personen aus o. g. Grund nicht an Seminartagen teilnehmen, erscheinen sie regulär zum Dienst in der Einsatzstelle, bzw. setzen sich mit Ihrer Einsatzstelle in Verbindung, sofern eine Anreise zur Einsatzstelle nicht möglich ist.