Die Gewerkschaft Ver.di ruft erneut zu Warnstreiks im ÖPNV auf. Hauptstreiktag ist Freitag, der 01.03.2024. Es ist möglich, dass infolge des Warnstreiks Rückreisen von Seminaren – sofern der ÖPNV genutzt werden sollte – erschwert werden.
Abhängig von der regionalen Situation und der Beeinträchtigung des ÖPNV wird freiwillig dienstleistenden Personen, die planen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen und die nicht auf andere angemessene Reisemittel zurückgreifen können, in diesem Fall eine frühere Abreise vom Seminar ermöglicht. Der durch den Streik verursachte Fehltag im Seminar gilt als entschuldigt. Der Seminarbetrieb findet trotz Streik unverändert statt.
Freiwillig dienstleistende Personen können unter Umständen die für den ursprünglichen Reisetag gekauften Fahrkarten nicht nutzen. Ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der ursprünglich gebuchten Fahrt nicht möglich, bzw. findet durch den Reiseanbieter auch keine Erstattung durch einen Gutschein statt, sind angefallene Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühren oder die notwendigen Kosten für eine zweite Fahrkarte im Rahmen des Zuschusses für die pädagogische Begleitung erstattungsfähig. Die aufgeführten Kosten für Fahrten vom Seminar zur politischen Bildung können ausschließlich unter Verwendung der Antragsformulare zur Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden.
Sofern freiwillig dienstleistende Personen aus o. g. Grund nicht am Seminartag teilnehmen, erscheinen sie regulär zum Dienst in der Einsatzstelle, bzw. setzen sich mit Ihrer Einsatzstelle in Verbindung, sofern eine Anreise zur Einsatzstelle nicht möglich ist.