Noch bis zum bis zum 11.10.2023, 10:00 Uhr haben Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Dienst befinden, die Möglichkeit sich als Wähler*in im Wählendenverzeichnis registrieren zu lassen. Einsprüche gegen das Wählendenverzeichnis können bis zum 18.10.2023, 24:00 Uhr beim Wahlvorstand eingelegt werden.