Noch bis zum 11.10.2023, 10:00 Uhr haben Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Dienst befinden, die Möglichkeit sich als Wähler*in im Wählendenverzeichnis registrieren zu lassen. Einsprüche gegen das Wählendenverzeichnis können bis zum 18.10.2023, 24:00 Uhr beim Wahlvorstand eingelegt werden.
Ohne die Registrierung im Wählendenverzeichnis ist eine Teilnahme an der Wahl nicht möglich.
Möchten Freiwillige für das Amt als Sprecher*in kandidieren, können sie ihre Bewerbung ebenfalls noch bis zum 11.10.2023, 10:00 Uhr auf der nur für die registrierten Wähler*innen zugänglichen Internetseite (sogenannter „geschützter Bereich“) einreichen.
Die Wahl für die Sprecher/-innen im Bundesfreiwilligendienst findet statt in der Zeit vom 25.10.2023, 10:00 Uhr bis 13.11.2023, 10:00 Uhr.