Entgegen der Veröffentlichung vom 23.08.23 im Informationsportal der Zentralstelle BAFzA sind Verlängerungen von bestehenden Dienstzeiten auch über die Gesamtdauer von 12 Monaten hinaus möglich, sofern das Verlängerungsende nicht nach dem 31.12.2023 liegt und die Dienstzeit von 18 Monaten insgesamt nicht überschritten wird.
Aufgrund der kurzfristigen Änderung werden Verlängerungsanträge ausnahmsweise seitens der Zentralstelle BAFzA auch rückwirkend für Verlängerungsbeginne im September 2023 akzeptiert.
Freiwillige, deren Dienst derzeit mit dem 31.08.23 geendet hätte, können diesen auf eigenes Risiko der Einsatzstelle fortsetzen bis der Verlängerungsantrag seitens des BAFzA nachträglich genehmigt wurde.
Unannehmlichkeiten wegen der kurzfristigen Anpassungen bitten wir zu entschuldigen.