Rückwirkend zum 01.01.2023 treten geänderte Richtlinien zu § 17 BFDG ("Kostenerstattungsrichtlinien") sowie die hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen in Kraft. Sie beinhalten insbesondere folgende Änderung:
In Ziffer 2.1.5 c) der Richtlinien sowie in Ziffer 3. der Ausführungsbestimmungen wurde eine Ergänzung vorgenommen. Dadurch wird der Regelung in Ziffer 4.3.1 der Rahmenrichtlinie für die pädagogische Begleitung im BFD vom 1. Januar 2023 Rechnung getragen, wonach in der Regel bis zu 5 Seminartage auch in virtueller Form möglich sind.
Die weiteren Änderungen dienen der Klarstellung bereits geltender Regelungen und der Anpassung an praktische Verfahrensabläufe der Bearbeitung im BAFzA oder sind rein redaktioneller Art.
Die Änderungen in den Richtlinien und den Ausführungsbestimmungen erfolgen im Sinne einer Erleichterung der Verwaltungsabläufe und dienen im Übrigen der Klarheit und Rechtssicherheit.
Die geänderten Richtlinien und die Ausführungsbestimmungen finden Sie im Downloadbereich des Informationsportals.