In den Haushaltsjahren 2024 und 2025 sinken die Haushaltsmittel für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf 154 Millionen bzw. 134 Millionen Euro. Um bereits jetzt die vorzeitige Bindung der dann geringeren Mittel zu vermeiden, sind ab sofort keine Dienstzeiten von über 12 Monaten bei der Zentralstelle BAFzA mehr möglich. Dies bedeutet, dass mit sofortiger Wirkung
- keine Vereinbarungen mit einer Dauer von über 12 Monaten akzeptiert werden können
- keine Verlängerungen von laufenden Vereinbarungen auf länger als 12 Monate mehr akzeptiert werden können
Dies erstreckt sich auch auf ggf. bestehende Vordienstzeiten. Besteht beispielweise eine vorzeitig beendete erste Vereinbarung bei der Zentralstelle BAFzA, die eine Dauer von 5 Monaten hatte, so sind über diese noch 7 Monate Dienstzeit möglich. Ein erster BFD bei einer anderen Zentralstelle ist hiervon nicht umfasst. In diesem Fall können nach wie vor 12 Monate bei der Zentralstelle BAFzA geleistet werden, sofern hiermit die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht überschritten wird.
Achtung: der Abschluss von Vereinbarungen mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten ist nach wie vor grundsätzlich nicht möglich. Besteht daher eine erste Dienstzeit von mehr als 6 Monaten bei der Zentralstelle BAFzA, so kann derzeit keine weitere Vereinbarung über diese genehmigt werden.
Bereits genehmigte Vereinbarungen und Verlängerungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. In allen anderen Fällen, bei denen bereits eine Abgabe an die Zentralstelle BAFzA erfolgt ist, aber noch keine Genehmigung ergangen ist, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle mit Ihnen in Kontakt treten um ggf. eine Reduzierung der vorgeschlagenen Dienstzeit zu erwirken. Sollten sich Vereinbarungen bzw. Verlängerungsanträge, die nach den obenstehenden Regelungen nicht mehr genehmigt werden können, noch bei Ihnen befinden, so ändern Sie diese bitte bereits vor der Versendung an die Zentralstelle gemeinsam mit den freiwillig dienstleistenden Personen ab.
Wir bitten um Ihr Verständnis.