Im vergangenen Jahr wurden diverse Erleichterungen für Freiwillige beschlossen, die aus der Ukraine vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet sind bzw. sich bereits hier aufhielten und nicht in ihre Heimat zurückkehren könnten und einen BFD leisten. So gab es beispielsweise die Möglichkeit, auf vereinfachtem Wege eine Verlängerung auf 24 Monate, bzw. direkt von Beginn an eine Dienstzeit von 24 Monaten abschließen zu können.
Diese Sonderregelung besteht nicht mehr. Somit müssen auch ukrainische Freiwillige alle Voraussetzungen für eine Dienstzeit von 24 Monaten erfüllen, die auch für inländische und andere ausländische Freiwillige notwendig sind. Soll der BFD ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten dauern, ist neben dem begründeten Antrag ein besonderes pädagogisches Konzept erforderlich.
Wurde die ursprüngliche Vereinbarung bis einschließlich 01.03.2022 angetreten, besteht zum Übergang die bisherige Ausnahmeregelung noch.
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit des erweiterten Einsatzbereiches in der Ukrainehilfe hiervon nicht berührt wird und diese nach wie vor bis zum 31.12.2024 besteht.