Durch das neue Bürgergeldgesetz (In-Kraft-Treten 1. Juli 2023) wird der Absetzbetrag bis zur Altersgrenze von 25 Jahren von 250 Euro auf 520 Euro angehoben. Damit bleibt das Taschengeld (2023: maximal 438 Euro) anrechnungsfrei.
Bei den Freiwilligen über 25 Jahre bleibt es bei dem Freibetrag von 250 Euro auch über den 1. Juli 2023 hinaus.
Die Korrektur des § 11b Absatz 2b Nr. 3 SGB II erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Dieses Gesetz wurde am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten.