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Erstattung des sogenannten Deutschlandtickets im Bundesfreiwilligendienst

Das 49 €-Ticket (Deutschlandticket) ist eine Zeitfahrkarte und wird im Bundesfreiwilligendienst genauso behandelt wie andere Zeitfahrkarten auch. Es kann als Sachleistung als Teil des Taschengeldes mit der freiwillig dienstleistenden Person vereinbart werden. Die Erstattung des Aufwandes für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge kann im Rahmen der bestehenden Zuschuss-Obergrenzen erfolgen.

Eine Geltendmachung bzw. Erstattung der Kosten des Deutschlandtickets im Rahmen des Zuschusses für die pädagogische Begleitung ist hingegen nicht möglich.