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Informationen zum Streik im Bahnverkehr am 21.04.2023

Für den kommenden Freitag (21.04.2023) hat die Gewerkschaft EVG zu einem Warnstreik im gesamten Bundesgebiet aufgerufen, der auch den Bahnverkehr betreffen könnte. Es ist möglich, dass dadurch Rückreisen von Seminaren – sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden sollen – erheblich erschwert werden.

Abhängig von der regionalen Situation und der Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs wird freiwillig dienstleistenden Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist sind und die nicht auf andere angemessene Reisemittel (wie zum Beispiel Fahrgemeinschaften) zurückgreifen können, eine vorzeitige Abreise am Donnerstagabend ermöglicht. Der durch den Streik verursachte Fehltag im Seminar gilt als entschuldigt.

Freiwillig dienstleistende Personen können in diesem Fall unter Umständen die für den ursprünglichen Abreisetag gekauften Fahrkarten nicht nutzen. Ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der ursprünglich gebuchten Rückfahrt nicht möglich, bzw. findet durch den Reiseanbieter auch keine Erstattung durch einen Gutschein statt, sind angefallene Stornierungs-, bzw. Umbuchungsgebühren oder die notwendigen Kosten für eine zweite Rückfahrkarte im Rahmen des Zuschusses für die pädagogische Begleitung erstattungsfähig. Die aufgeführten Kosten für Rückfahrten vom Seminar zur politischen Bildung können ausschließlich unter Verwendung der Antragsformulare zur Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden.

Sofern Freiwillige an dem betreffenden Freitag nicht am Seminar teilnehmen, erscheinen sie regulär zum Dienst in der Einsatzstelle bzw. setzen sich mit Ihrer Einsatzstelle in Verbindung, sofern eine Anreise zur Einsatzstelle nicht möglich ist.