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Informationen zum Streik im Bahnverkehr am 27.03.2023

Für den kommenden Montag (27.03.2023) haben die Gewerkschaften zu Streiks im gesamten Bundesgebiet aufgerufen, die auch den Bahnverkehr betreffen könnten. Es ist möglich, dass dadurch Anreisen zu Seminaren – sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden sollen – erheblich erschwert werden.

Abhängig von der regionalen Situation und der Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs dürfen freiwillig dienstleistende Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen und die nicht auf andere angemessene Reisemittel (wie zum Beispiel Fahrgemeinschaften) zurückgreifen können, verspätet zum Seminar, bzw. erst am Dienstag anreisen. Der durch den Streik verursachte Fehltag im Seminar gilt dann als entschuldigt. Die Seminare an den Bildungszentren des Bundes finden bereits regulär ab Montag statt und für Freiwillige, deren Anreise nicht durch den Streik beeinträchtigt wird, beginnt das Seminar somit entsprechend der Einladung am Montag.

Freiwillig dienstleistende Personen können in diesem Fall unter Umständen die für den ursprünglichen Anreisetag gekauften Fahrkarten nicht nutzen. Ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der ursprünglich gebuchten Hinfahrt nicht möglich bzw. findet durch den Reiseanbieter auch keine Erstattung durch einen Gutschein statt, sind angefallene Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühren oder die notwendigen Kosten für eine zweite Hinfahrkarte im Rahmen des Zuschusses für die pädagogische Begleitung erstattungsfähig. Die aufgeführten Kosten für Fahrten zum Seminar zur politischen Bildung können ausschließlich unter Verwendung der Antragsformulare zur Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden. Die aufgeführten Kosten für Fahrten zu anderen Seminaren können im Zuge der regulären Abrechnung des Zuschusses für die pädagogische Begleitung geltend gemacht werden. Wird die gesamte pädagogische Begleitung an den Bildungszentren des Bundes durchgeführt und handelt es sich nicht um ein Seminar zur politischen Bildung, so ist eine Erstattung der Kosten leider nicht möglich, da in diesen Fällen kein Zuschuss ausgezahlt wird und keine Abrechnung erfolgt.
Auch in den oben genannten Fällen gilt jedoch der allgemeine Grundsatz, dass den Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst keine Kosten für die Fahrten zu Seminaren entstehen dürfen. Die zusätzlichen Kosten müssen daher von der Einsatzstelle getragen werden.

Sofern Freiwillige an dem betreffenden Montag nicht am Seminar teilnehmen, erscheinen sie regulär zum Dienst in der Einsatzstelle bzw. setzen sich mit Ihrer Einsatzstelle in Verbindung, sofern eine Anreise zur Einsatzstelle nicht möglich ist.