Mit Schreiben vom 29.12.2022 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) allen Zentralstellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) die neue Rahmenrichtlinie für die pädagogische Begleitung im BFD zugesendet.
Die neue Rahmenrichtlinie bildet eine zeitgemäße und moderne, pädagogisch fundierte Grundlage für die pädagogische Begleitung, die einerseits den Ansprüchen des BFD als Bildungs- und Orientierungsdienst gerecht wird, andererseits aber auch genügend Spielräume für die diversen Ausgangssituationen in Ihren jeweiligen Bereichen lässt. Die Förderung der individuellen Weiterentwicklung und des Verantwortungsbewusstseins der Freiwilligen für das Gemeinwohl und auch die Anerkennung ihrer Leistung stehen dabei immer im Fokus. Das BMFSFJ hat im Rahmen der Abstimmung mit den Zentralstellen die eingegangenen Vorschläge, Bedarfe und Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt und übernommen.
Die neue Rahmenrichtlinie trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Bis einschließlich 31. Juli 2024 gilt aber parallel die „Rahmenrichtlinie für die pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst unter besonderer Berücksichtigung der Seminararbeit und des dabei eingesetzten pädagogischen Personals“ vom 24. Juli 2013 (siehe Ziffer 8. „Inkrafttreten“).
Für die Einsatzstellen im Bereich der Zentralstelle BAFzA ist weiterhin die bereits vorhandene und auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie des BMFSFJ erstellte eigenständige Rahmenkonzeption (Regelungen zur Ausgestaltung der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu beachten (siehe auch Ziffer 6.2 der neuen Rahmenrichtlinie).