Am 07.04.2022 wurden Sie unter anderem darüber informiert, dass Seminare als pandemiebedingte Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2022 virtuell durchgeführt werden dürfen. Mit Schreiben vom 17.06.2022 teilt das BMFSFJ mit, dass nach aktuellem Stand ab dem 01. Januar 2023 sämtliche Regelungen des Regelbetriebes gelten werden.
Aufgrund der guten Erfahrungen mit den virtuellen Seminaren in den letzten zwei Jahren, zur Planungssicherheit und im Vorgriff auf die in der Erarbeitung befindliche, zukünftige neue Rahmenrichtlinie für die pädagogische Begleitung im BFD besteht die Möglichkeit, ab Januar 2023 Seminare wie folgt virtuell durchzuführen:
- bei einem 12-monatigen Dienst bis zu fünf virtuelle Seminartage.
- Der Zeitraum der pandemiebedingten Sonderregelungen (bis 31. Dezember 2022) bleibt bei der Berechnung der fünf Tage unbeachtlich. Wenn Freiwillige mit einem 12-monatigen Dienst bis Dezember 2022 schon mindestens fünf virtuelle Seminartage absolviert haben, dürfen sie dementsprechend trotzdem ab Januar 2023 nochmals bis zu fünf Seminartage virtuell besuchen.
Ab 01. Januar 2023 ist pro virtuell durchgeführtem Seminartag ein Maximalbetrag von 25,00 Euro für entstandene Kosten zur Miete von notwendiger Technik und Infrastruktur sowie zur Bereitstellung von entsprechenden Durchführungsplattformen erstattungsfähig. Anschaffungskosten zu entsprechender Hardware sind nicht erstattungsfähig. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind im Rahmen der Abrechnung des Zuschusses für die pädagogische Begleitung nachzuweisen. Bei Rückfragen zur Abrechnung wenden Sie sich gern an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 303 - referat-303[at]bafza.bund.de.