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Auskunft zu geschlossenen Vereinbarungen mit verbandlichen Zentralstellen

Gemäß § 7 (3) BFDG können sich Einsatzstellen einer oder mehreren Zentralstellen zuordnen. Eine Verbandszugehörigkeit einer Einsatzstelle ist ein mögliches, aber nicht ausschließliches Kriterium für die Zuordnung zu einer Zentralstelle. Deshalb ist es möglich, dass auch Einsatzstellen der Zentralstelle BAFzA Vereinbarungen über andere Zentralstellen schließen und Kontingente erhalten können. Zur Beantwortung einer Anforderung des Bundesrechnungshofes bitten wir Sie um folgende Auskunft:

  • ob und in welchem Umfang Ihre Einsatzstelle in den Jahren 2020 und 2021 Vereinbarungen und Kontingentmonate mit verbandlichen Zentralstellen geschlossen hat,
  • ob die von Ihnen über die Kontingentmonate der verbandlichen Zentralstellen geschlossenen Vereinbarungen mit Kosten oder anderen Bedingungen verbunden waren und wenn ja, mit welchen.

Zu Ihrer Unterstützung haben wir eine Excel-Vorlage - Excel, 25 KB angefügt, in der Sie die erbetenen Daten eintragen können. Ich bitte Sie, diese Vorlage zur Auskunft zu nutzen und ausgefüllt an zurückzusenden.

Die vom Bundesrechnungshof gesetzte Frist erfordert eine Rückmeldung bis zum 17.06.2022 an die o. a. E-Mail-Adresse.

Eine Beantwortung ist nicht erforderlich, wenn die o. g. Punkte nicht auf Ihre Einsatzstelle zutreffen. Sollten Sie von uns bereits per E-Mail kontaktiert worden sein und die Abfrage bereits beantwortet haben, brauchen Sie ebenfalls nicht erneut zu antworten.

Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns recht herzlich.