Der „Leitfaden für Einsatzstellen der Zentralstelle BAFzA zur Zuschussgewährung für die pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst sowie zur Erstattungsfähigkeit von Ausgaben“ wurde aktualisiert. Ab sofort gelten für die Anerkennung von Honorarausgaben für Seminare sowie von Personalkosten für die pädagogische Fachkraft die in der Anlage des Leitfadens aktualisierten Höchstsätze.
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