Ab dem Kalenderjahr 2025 müssen Vereinbarungen nur noch in zweifacher Ausfertigung an das
BAFzA geschickt werden. Für im Kalenderjahr 2025 beginnende Vereinbarungen gelten neue Höchstwerte für das Taschengeld sowie die anzusetzenden Sachbezugswerte. Bei bereits laufenden Vereinbarungen, die die Gewährung des Deutschlandtickets beinhalten, müssen
ggf. Änderungen vorgenommen werden. Für Freiwillige aus dem Ausland gelten neue Beträge zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.
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