Noch bis zum bis zum 02.10.2024, 10:00 Uhr haben Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Dienst befinden, die Möglichkeit sich als Wähler/-innen im Wählerverzeichnis registrieren zu lassen. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können bis zum 09.10.2024, 24:00 Uhr beim Wahlvorstand eingelegt werden.
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