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Seminartage

Rahmenrichtlinie zur Pädagogischen Begleitung

Zum 1. Januar 2023 trat die neue „Rahmenrichtlinie des BMBFSFJ für die pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst“ in Kraft.

Diese Rahmenrichtlinie definiert Qualitätsmerkmale und Mindestanforderungen für die pädagogische Begleitung und die inhaltliche Gestaltung der Seminartage.

Weitere Themen

  • Selbstorganisierte Seminartage
  • Seminarangebot der Bildungszentren des Bundes
  • Verlängerung der Dienstzeit auf 24 Monate

Selbstorganisierte Seminartage

Als Einsatzstelle, die der Zentralstelle des BAFzA angeschlossen ist, können Sie die vorgesehenen Seminartage in Eigenregie selbst organisieren. Eine Ausnahme bildet das Seminar zur politischen Bildung für Freiwillige unter 27 Jahren. Dieses findet immer an den Bildungszentren des Bundes statt.

Bei selbstorganisierten Seminartagen sind Einsatzstellen/Rechtsträger der Zentralstelle BAFzA verpflichtet, sechs Wochen vor Dienstbeginn einen Seminarplan einzureichen. Für Freiwillige, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die alle Seminartage an den Bildungszentren des Bundes (BiZ) gebucht werden, ist kein Seminarplan erforderlich.

Einsatzstellen/Rechtsträger können entweder einen allgemeinen oder individuellen Seminarplan zur Ausgestaltung der Seminararbeit erstellen.

In einem allgemeinen Seminarplan erläutert die Einsatzstelle/der Rechtsträger die Seminartage, die sie für alle Freiwilligen in ihrer Einrichtung selbst organisiert.

In einem individuellen Seminarplan erläutert die Einsatzstelle/der Rechtsträger die Seminartage, die sie für die konkrete Person selbst organisiert, für die die Vereinbarung geschlossen werden soll.

Bei Veränderungen legen Sie bitte eine aktualisierte Version des Seminarplans vor.

Informationen zur Erstellung eines Seminarplans finden Sie im Downloadbereich. Beschreibbare PDF-Vorlagen für individuelle sowie für allgemeine Seminarpläne sind als Downloads in der BFD-Online-Anwendung verfügbar.

Eingereichte Seminarpläne werden im BAFzA geprüft. Wenn der Seminarplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht, erhält die Einsatzstelle/der Rechtsträger eine entsprechende Bestätigung durch das Referat 301. Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig vor einem geplanten Dienstbeginn einen individuellen bzw. allgemeinen Seminarplan einzureichen. Dies gilt nicht, wenn bereits ein allgemeiner bestätigter Seminarplan der Einsatzstelle/des Rechtsträgers vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass eine gebuchte Vereinbarung in der Zentralstelle erst abschließend bearbeitet werden kann, wenn der Einsatzstelle bzw. dem Rechtsträger eine Bestätigung für einen allgemeinen bzw. individuellen Seminarplan vorliegt.

Eine Dienstaufnahme ohne bestätigten Seminarplan ist nicht möglich!

Fragen zur Ausgestaltung der Seminartage richten Sie bitte an .

Seminarangebot der Bildungszentren des Bundes

Die Bildungszentren des Bundes haben ein modulares Seminarangebot entwickelt, das den Vorgaben der Rahmenrichtlinie folgt. Dieses Bildungsangebot ist in der Pädagogischen Rahmenkonzeption der Zentralstelle BAFzA dargestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlängerung der Dienstzeit auf 24 Monate

Für einen bestimmten Personenkreis gibt es die Möglichkeit, die Dienstzeit auf insgesamt 24 Monate zu verlängern. Grundlage bei der Entscheidung über eine Verlängerung ist u. a. auch die jeweils gültige Kontingentierungsregelung. Soll der BFD ausnahmsweise nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BFDG bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, ist neben dem begründeten Antrag auch ein besonderes pädagogisches Konzept erforderlich.

Über die konkreten Voraussetzungen informiert Sie das zugehörige Merkblatt.