Seminare an den Bildungszentren
Seminarmodule
Unter 27-jährige Freiwillige
Für die Altersgruppe der unter 27-jährigen Freiwilligen sind 25 Seminarstage für eine Dienstzeit von zwölf Monaten verpflichtend.
Die Bildungszentren des BAFzA bieten für unter 27-jährige Freiwillige folgende fünftägige Seminarmodule an:
- Einstiegsseminar zum Beginn des Dienstes
- Kompetenzseminar zur Weiterentwicklung persönlicher, sozialer, interkultureller sowie fachlicher Kompetenzen
- Seminar zur politischen Bildung
- Vertiefungsseminar
- Abschluss-/Reflexionsseminar
Das Seminar zur politischen Bildung findet als fester Bestandteil der pädagogischen Begleitung immer an einem Bildungszentrum des Bundes statt.
Die Anzahl der weiteren Seminare an den Bildungszentren des Bundes wird im Rahmen der jeweiligen Freiwilligenvereinbarung verbindlich festgelegt. Tage am Bildungszentrum können nur höchstens im Umfang der für den Dienstzeitraum gesetzlich erforderlichen Höhe vereinbart werden. Es können entweder alle Tage am Bildungszentrum wahrgenommen werden, oder Seminare in Fünferschritten.
Über 27-jährige Freiwillige
Für die Altersgruppe der über 27-jährigen Freiwilligen ist unabhängig vom persönlichen Arbeitszeitmodell ein Bildungstag pro Monat verpflichtend, also 12 Bildungstage bei einem zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst.
Die Bildungszentren des Bundes haben auch für diese Altersgruppe ein teilnehmendenorientiertes Seminarangebot entwickelt. Dies reicht von Tagesseminaren bis zu mehrtägigen Seminaren zu den unterschiedlichsten Themen, welche die Erfahrungen der Teilnehmenden aufgreifen und Raum zum Erfahrungstausch bieten. Unser aktuelles Angebot finden Sie hier.
Die über 27-jährigen Freiwilligen können zusätzlich zu ihren verpflichtenden Seminartagen ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung besuchen. Bei einer solchen Teilnahme entstehen für die Einsatzstellen keine Kosten.
Auch innerhalb ihrer verpflichtenden Bildungstage ist für diese Freiwilligen eine Teilnahme an den Seminaren der Bildungszentren des Bundes möglich. Die Seminarteilnahme ist dann für die Einsatzstelle kostenpflichtig.
Weitere Themen
- Fahrtkosten für Seminare zur politischen Bildung
- Stornierungsregelung
- Befreiung von Präsenzseminaren
Fahrtkosten für Seminare zur Politischen Bildung
Für die Teilnahme am verpflichtenden Seminar zur politischen Bildung werden einmalig die notwendigen Fahrtkosten der freiwillig dienstleistenden Person zum einladenden Bildungszentrum erstattet.
Für freiwillig dienstleistende Personen über 27 Jahren ist die einmalige Erstattung dieser Fahrtkosten möglich, wenn das Seminar zusätzlich zu den verpflichtenden Seminartagen besucht wurde.
Die Erstattung der Fahrtkosten für die Teilnahme am Seminar zur politischen Bildung erfolgt auf Antrag an das BAFzA in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz (BRKG). Der Antrag kann ausschließlich von der ZST, der SOE, dem RTR oder der EST gestellt werden und muss spätestens sechs Monate nach Seminarende beim BAFzA eingegangen sein.
Das Antragsformular sowie ein Glossar mit weiteren Informationen zur Fahrtkostenerstattung finden Sie im Downloadbereich.
Stornierungsregelung und Regelung zum Verfahren bei Abwesenheit in Seminaren
Bei der Vereinbarung von Seminartagen an den Bildungszentren des Bundes gelten die Regelungen zu Stornierungen von Seminarplätzen und Seminarabwesenheiten. Es enthält die Stornierungsregeln und beschreibt das von der Einsatzstelle einzuhaltende Verfahren bei krankheitsbedingter Abwesenheit von Freiwilligen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bildungszentrum.
Befreiung von Präsenzseminaren an Bildungszentren des BAFzA
Für Freiwillige, deren Lebensumstände die Teilnahme an Präsenzseminaren nicht zulassen, bieten die Bildungszentren des Bundes ein spezielles Seminarangebot an. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit dem BAFzA Kontakt auf, wenn Bedenken bei der Teilnahme an Präsenzseminaren bestehen sollten.
Kontakt: bildungstage[at]bafza.bund.de