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Pädagogisches Konzept

Rahmenrichtlinie zur Pädagogischen Begleitung

Zum 1. Januar 2023 trat die neue „Rahmenrichtlinie des BMFSFJ für die pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst“ in Kraft.

Diese Rahmenrichtlinie definiert Qualitätsmerkmale und Mindestanforderungen für die pädagogische Begleitung und die inhaltliche Gestaltung der Bildungstage.

Weitere Themen

  • Selbstorganisierte Seminartage
  • Seminarangebot der Bildungszentren des Bundes
  • Verlängerung der Dienstzeit auf 24 Monate

Selbstorganisierte Seminartage

Als Einsatzstelle, die der Zentralstelle des BAFzA angeschlossen ist, können Sie die vorgesehenen Seminartage in Eigenregie selbst organisieren. Eine Ausnahme bildet das Seminar zur politischen Bildung für Freiwillige unter 27 Jahren. Dieses findet immer an den Bildungszentren des Bundes statt.

Bei selbstorganisierten Seminartagen sind Einsatzstellen/Rechtsträger der Zentralstelle BAFzA verpflichtet, sechs Wochen vor Dienstbeginn ein pädagogisches Konzept einzureichen. Für Freiwillige, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die alle Bildungstage an den Bildungszentren des Bundes (BiZ) gebucht werden, ist kein Konzept erforderlich.

Einsatzstellen/Rechtsträger können entweder ein allgemeines oder ein individuelles Konzept zur Ausgestaltung der Seminararbeit erstellen.

In einem allgemeinen pädagogischen Konzept erläutert die Einsatzstelle/der Rechtsträger die Seminartage, die sie für alle Freiwilligen in ihrer Einrichtung selbst organisiert.

In einem individuellen pädagogischen Konzept erläutert die Einsatzstelle/der Rechtsträger die Seminartage, die sie für die konkrete Person selbst organisiert, für die die Vereinbarung geschlossen werden soll.

Bei Veränderungen legen Sie bitte eine aktualisierte Version des pädagogischen Konzeptes vor.

Informationen zur Erstellung eines pädagogischen Konzeptes finden Sie im Downloadbereich. Beschreibbare PDF-Vorlagen für individuelle sowie für allgemeine Konzepte sind als Downloads in der BFD-Online-Anwendung verfügbar.

Eingereichte Konzepte werden im BAFzA geprüft. Wenn das Konzept den gesetzlichen Vorgaben entspricht, erhält die Einsatzstelle/der Rechtsträger eine entsprechende Bestätigung durch das Referat 301. Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig vor einem geplanten Dienstbeginn ein individuelles bzw. allgemeines Konzept einzureichen. Dies gilt nicht, wenn bereits ein allgemeines bestätigtes Konzept der Einsatzstelle/des Rechtsträgers vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass eine gebuchte Vereinbarung in der Zentralstelle erst abschließend bearbeitet werden kann, wenn der Einsatzstelle bzw. dem Rechtsträger eine Bestätigung für ein allgemeines bzw. individuelles Konzept vorliegt.

Eine Dienstaufnahme ohne bestätigtes pädagogisches Konzept ist nicht möglich!

Fragen zur Ausgestaltung der Seminartage richten Sie bitte an .

Seminarangebot der Bildungszentren des Bundes

Die Bildungszentren des Bundes haben ein modulares Seminarangebot entwickelt, das den Vorgaben der Rahmenrichtlinie folgt. Dieses Bildungsangebot ist in der „Pädagogische Rahmenkonzeption zur Seminararbeit an den staatlichen Bildungszentren“ dargestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlängerung der Dienstzeit auf 24 Monate

Für einen bestimmten Personenkreis gibt es die Möglichkeit, die Dienstzeit auf insgesamt 24 Monate zu verlängern. Grundlage bei der Entscheidung über eine Verlängerung ist u. a. auch die jeweils gültige Kontingentierungsregelung. Soll der BFD ausnahmsweise nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BFDG bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, ist neben dem begründeten Antrag auch ein besonderes pädagogisches Konzept erforderlich.

Über die konkreten Voraussetzungen informiert Sie das zugehörige Merkblatt.