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Kontingentierung

Der im Jahr 2011 von der Bundesregierung eingeführte Bundesfreiwilligendienst hat sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt.

Wegen der starken Nachfrage reichen die Haushaltsmittel  nicht immer für alle Interessierten aus. Daher erhält die Zentralstelle BAFzA - wie alle anderen Zentralstellen auch - ein bestimmtes Kontingent an möglichen Freiwilligenvereinbarungen.

Die Zentralstelle BAFzA bestätigt die Vereinbarungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs, soweit jeweils noch ausreichende Möglichkeiten innerhalb des Zentralstellenkontingentes zur Verfügung stehen.

Bei vorzeitiger Auflösung oder Kündigung einer Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Nachbesetzung. Die frei werdenden Monate fallen zurück in das Kontingent der Zentralstelle.

Es gibt auch keine Belegungsgarantie für die im Anerkennungsbescheid der Einsatzstelle genannte Höchstzahl an gleichzeitig zu beschäftigenden Freiwilligen. Die Anzahl der möglichen Freiwilligen ist durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt.

Konkrete Informationen über die aktuellen Buchungsmöglichkeiten von Freiwilligenvereinbarungen finden Sie im Menü Willkommen bei der Zentralstelle BAFzA unter "Aktuelles" bzw. im  Archiv.