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Kündigungen und Auflösungen

Kündigungen von BFD-Vereinbarungen können nur durch die Vertragsparteien (BAFzA bzw. die/den Freiwillige/n) ausgesprochen werden.
Die Einsatzstelle kann die Kündigung beim BAFzA unter Angabe des Kündigungsgrundes beantragen. Das BAFzA legt den Kündigungstermin unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen fest. Anträge auf Kündigung sind mit der Unterschrift der Einsatzstelle zu versehen. Kündigt die/der Freiwillige, ist ihre/seine Unterschrift und ggfs. die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.

Auflösungen von BFD-Vereinbarungen erfolgen im Einvernehmen zwischen Einsatzstelle und der/dem Freiwilligen. Die Auflösungserklärung muss vom BAFzA bestätigt werden. Sie ist mit den Unterschriften der/des Freiwilligen, ggfs. der/des Erziehungsberechtigten und der Einsatzstelle zu versehen. Benennen Sie bitte den gewünschten Auflösungstermin (mit Ablauf des …).