Ausländische Freiwillige
Kennzeichnen Sie Vereinbarungen von ausländischen Freiwilligen, die zur Ableistung ihres BFD ein Visum bzw. eine Beschäftigungserlaubnis benötigen, mit dem Vermerk „Incomer“.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Freiwilligen bereits in Deutschland aufhalten oder erst noch einreisen.
Wegen weiterer Erläuterungen wird auf das Menü Fragen von A – Z verwiesen (Stichwort Ausländische Freiwillige).