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Abrechnungsstelle

Überprüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen vor Ausdruck der Vereinbarung, ob die richtigen Abrechnungsstellen für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Bildungspauschale hinterlegt sind. Eine Genehmigung der Vereinbarung kann nur erfolgen, wenn die Abrechnungsstellen in der BFD-Online-Anwendung hinterlegt sind. Nur der Rechtsträger kann Abrechnungsstellen beim Bundesamt (Referat 202) eintragen oder ändern lassen. Nehmen Sie ggf. Kontakt zu Ihrem Rechtsträger auf, damit dieser eine Änderung, wenn erforderlich, veranlasst.
Formulare zur Beantragung einer neuen Abrechnungsstelle oder zur Änderung der Daten einer bestehenden Abrechnungsstelle finden Sie im Downloadbereich.