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Chronik

1949

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 (BGBl. I S. 1) bestimmt in Artikel 4 Absatz 3: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Näheres regelt ein Bundesgesetz."

Die Gründung der DDR auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bedeutet die Teilung Deutschlands für mehr als vier Jahrzehnte.

1956

Mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 18.03.1956 (BGBl. I S. 111) wird in der Bundesrepublik Deutschland die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. In Art. 12 Abs. 2 heißt es u. a.: "Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden." Es muss auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorgesehen werden, "die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht".

Im Wehrpflichtgesetz vom 21.07.1956 (BGBl. I S. 651) heißt es in § 25: "Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten", und an anderer Stelle: "Durch den zivilen Ersatzdienst werden Aufgaben des Allgemeinwohls wahrgenommen."

1960

Das am 13.01.1960 verkündete Gesetz über den zivilen Ersatzdienst tritt am 20.01.1960 in Kraft. Gemäß § 1 werden von den Ersatzdienstleistenden Aufgaben durchgeführt, die dem Allgemeinwohl dienen. Dazu gehört der Dienst in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten sowie anderen Einrichtungen, die soziale und gemeinnützige Ziele verfolgen. Das Gesetz schafft auch die verwaltungsmäßige Grundlage für den Einsatz von anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Die ersten Dienststellen werden eingerichtet und die ersten Ersatzdienstpflichtigen einberufen. Die Durchführung des Ersatzdienstes obliegt dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 20.12.1960 sowohl die allgemeine Wehrpflicht wie auch die Bestimmungen über den zivilen Ersatzdienst für verfassungsgemäß. Das Gericht führt insbesondere aus, dass der Verfassungsgrundsatz der Verpflichtung zur Wiedervereinigung Deutschlands der allgemeinen Wehrpflicht nicht widerspreche. Eine lediglich situationsbedingt begründete Wehrdienstverweigerung, die etwa den Wehrdienst gegen die Nationale Volksarmee der DDR, nicht aber gegen andere Angreifer ablehne, könne nach den Grundsätzen der Verfassung nicht anerkannt werden. Zulässig sei ausschließlich eine grundsätzliche Ablehnung jedes Kriegsdienstes.

1961

Am 10.04.1961 treten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1937/38 an verschiedenen Orten der Bundesrepublik ihren Dienst an (damalige Dauer des Ersatzdienstes 12 Monate).

1962

Die Dauer des Zivildienstes beträgt ab dem 01.04.1962 15 Monate und ab dem 01.07.1962 18 Monate.

1964

Die DDR schafft am 07.09.1964 mit der "Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung" die rechtliche Grundlage eines Wehrersatzdienstes für diejenigen, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen. Im November 1964 werden erstmals 220 Wehrpflichtige als sogenannte Bausoldaten herangezogen und vom zuständigen Verteidigungsministerium für den Bau von militärischen Einrichtungen (u. a. Kasernen) eingesetzt. Die Dauer des Wehrdienstes als Bausoldat beträgt 18 Monate.

1965

Mit dem 1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 28.06.1965 (BGBl. I S. 531) wird u. a. die Durchführung des zivilen Ersatzdienstes in das Bundesverwaltungsamt, eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern, verlagert.

1968

Mit dem 17. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 24.06.1968 (BGBl. I S. 709) wird der neue Art. 12a eingefügt, der im wesentlichen die Bestimmungen des Art. 12 des Grundgesetzes übernimmt.

1969

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (BGBl. I S. 1105) wird der § 15a in den Gesetzestext eingefügt. Danach werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie aus Gewissensgründen gehindert sind, einen Ersatzdienst zu leisten. Statt dessen leisten sie ein sogenanntes freies Arbeitsverhältnis.

Mit Kabinettbeschluss vom 05.11.1969 wird die Einsetzung eines Bundesbeauftragten für den zivilen Ersatzdienst verfügt. Der Bundesbeauftragte vertritt u. a. die Leitung des zuständigen Ministeriums in grundsätzlichen politischen Fragen des Zivildienstes gegenüber der Öffentlichkeit, den Zivildienstleistenden und den Organisationen.

Die Zeitschrift "Zivildienst" (anfangs "Der Dienst", dann "Der Zivildienst") erscheint erstmalig und entwickelt sich im Laufe der Zeit von einem eher offiziellen Mitteilungsblatt zu einer Informations- und Servicezeitschrift rund um den Zivildienst.

1970

Am 16.04.1970 tritt der frühere SPD-Abgeordnete Hans Iven (1928 - 1997) sein Amt als erster Bundesbeauftragter für den zivilen Ersatzdienst an.

1971

Zur Aufsicht über den Zivildienst werden Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer als Außendienstbeschäftigte eingesetzt. Sie sind zugleich für die Beschäftigungsstellen und die Zivildienstleistenden Ansprechpersonen in allen auftretenden Fragen.

Die erste staatliche Zivildienstschule wird auf dem Ith im Weserbergland in Holzen/Kreis Holzminden am 05.10.1971 eingeweiht. Mit der neuen Einrichtung, die u. a. Unterrichtung über Rechte und Pflichten im Zivildienst sowie staatsbürgerlichen Unterricht anbietet, sollen die Dienstleistenden auf ihren Dienst vorbereitet werden.

1973

Ab dem 01.01.1973 beträgt die Dauer des Zivildienstes 16 Monate ( Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29. Juli 1972 (Bundesgesetzblatt I Seite 1321). Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 25.06.1973 (BGBl. I S. 669) bringt als wichtiges Organisationsgesetz grundsätzliche Neuerungen für die Zivildienstleistenden und die Verwaltung des Zivildienstes:

  • die Umbenennung des "zivilen Ersatzdienstes" in "Zivildienst",
  • die Errichtung des Bundesamtes für den Zivildienst als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung,
  • die gesetzliche Verankerung der Institution des Bundesbeauftragten für den Zivildienst,
  • die Errichtung des Beirats für den Zivildienst,
  • die Möglichkeit der Umwandlung eines Wehrdienstverhältnisses in ein Zivildienstverhältnis unter Voraussetzung einer Anerkennung des betreffenden Wehrdienstleistenden als Kriegsdienstverweigerer,
  • die Möglichkeit, Verwaltungsaufgaben des Zivildienstes an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu übertragen.

Am 01.10.1973 wird das Bundesamt für den Zivildienst in Köln errichtet. 282 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten im Gründungsjahr ihren Dienst an. Leiter der neuen Bundesoberbehörde wird Adolf Krep, der dieses Amt bis zum 30.04.2000 innehat.

1974

Am 07.03.1974 tagt der Beirat für den Zivildienst zum ersten Mal. Er soll die zuständige Ministerin/den zuständigen Minister in Fragen des Zivildienstes beraten, einschließlich der Frage, welche Aufgaben den Zivildienstpflichtigen außerhalb des sozialen Bereichs zugewiesen werden sollen.

1975

In Staffelstein/Oberfranken wird am 15.07.1975 die zweite Zivildienstschule eröffnet.

1977

Im Zivildienstzentrum Castrop-Rauxel werden seit April 1977 Einführungslehrgänge durchgeführt. Vom September 1977 bis März 1978 werden mit 65 Vertragspartnern insbesondere aus dem Bereich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Verträge abgeschlossen, sodass die Auftragnehmer für das Bundesamt Verwaltungsaufgaben durchführen. Das "Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes" vom 13.07.1977 (BGBl. I S. 1229) tritt am 01.08.1977 in Kraft. Es beinhaltet den Verzicht auf jegliches Prüfverfahren für ungediente Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern und dies schriftlich erklären ("Postkartenverfahren"). Die Dauer des Zivildienstes wird auf 18 Monate festgesetzt. Dieses Gesetz wird durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.1977 mit Datum vom 16.12.1977 in der Hauptsache außer Anwendung gesetzt.

1978

Am 06.03.1978 wird die Zivildienstschule Bocholt eröffnet.

Das Bundesverfassungsgericht stellt am 13.04.1978 fest: Die im Juli 1977 verkündete Wehrpflicht- und Zivildienstnovelle ist verfassungswidrig. Das Gericht unterstreicht die Auffassung, dass der Zivildienst keine Wahlmöglichkeit für den Wehrpflichtigen darstellt, die dieser nach Belieben wählen kann. Er sei vielmehr nur von denjenigen Wehrpflichtigen zu leisten, die aus Gewissensgründen das im Grundgesetz Art. 4 Abs. 3 verbürgte Grundrecht in Anspruch nehmen.

1979

Die Zivildienstschule Waldbröl beginnt im Oktober 1979 mit Einführungslehrgängen.

1980

Die Zivildienstschulen Trier und Bad Oeynhausen nehmen den Betrieb auf.

1981

Am 01.10.1981 wechselt die Zuständigkeit für den Zivildienst vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zum Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit.

1982

Zwei weitere Zivildienstschulen nehmen im Januar 1982 den Lehrgangsbetrieb auf (Seelbach bei Lahr und Herdecke/Ruhr).

1983

Im Januar 1983 beginnt der Lehrgangsbetrieb an der Zivildienstschule Jettingen.

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz - KDVNG -) vom 28.02.1983 (BGBl. I S. 203) regelt das Anerkennungsverfahren für ungediente Wehrpflichtige neu. Nach diesem Gesetz legen ungediente Erstantragsteller einen Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Begründung vor; über diesen Antrag wird im Bundesamt für den Zivildienst entschieden. Hier wird lediglich die Vollständigkeit und die Schlüssigkeit des Antrags überprüft und festgestellt, ob sich der Antragsteller in seiner Begründung auf vom Grundgesetz geschützte Gewissensgründe beruft, da die Bereitschaft, den - im Gegensatz zum Grundwehrdienst - um ein Drittel längeren Zivildienst zu leisten, die Glaubwürdigkeit der Gewissensentscheidung sichert.

Das Bundesamt für den Zivildienst besteht zehn Jahre. In dieser Zeit werden über 200.000 Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. 1983 leisten 35.000 junge Männer Zivildienst - viermal so viel wie bei Errichtung der Bundesoberbehörde. Die Zahl der Beschäftigten im Innen- und Außendienst des Bundesamtes ist auf über 550 gestiegen.

Im Dezember 1983 wird die Zivildienstschule Bodelshausen eröffnet.

Als Bundesbeauftragter für den Zivildienst nimmt am 27.12.1983 der evangelische Pfarrer Peter Hintze seine Tätigkeit auf.

1984

Das KDVNG tritt am 01.01.1984 in Kraft. Damit übernimmt das Bundesamt als zusätzliche Aufgabe die Prüfung und Entscheidung von Anträgen ungedienter Wehrpflichtiger auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Die Dauer des Zivildienstes beträgt ab dem 01.01.1984 20 Monate. Der Umweltschutz wird als Einsatzbereich in das Zivildienstgesetz aufgenommen.

Im September 1984 nehmen die Zivildienstschulen Buchholz und Braunschweig den Betrieb auf.

1985

Am 27.03.1985 besucht Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl die Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel. Dies ist der erste Besuch eines Bundeskanzlers bei Zivildienstleistenden.

Im April 1985 wird die Zivildienstschule Karlsruhe eröffnet, ebenfalls eröffnet 1985 die Zivildienstschule Ritterhude.

Mit Urteil vom 24.04.1985 bestätigt das Bundesverfassungsgericht das seit 01.01.1984 geltende Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes.

1986

Im Januar 1986 nimmt die Zivildienstschule in Kiel den Betrieb auf.

Die Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Prof. Dr. Rita Süssmuth, dankt in einer Feierstunde am 10.04.1986 in Köln anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Zivildienstes den Zivildienstleistenden im Namen der gesamten Bundesregierung für ihren Dienst.

Am 23.07.1986 besucht Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Zivildienstleistenden im St. Lukas-Heim in Papenburg.

1987

Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker empfängt am 03.11.1987 den Beirat für den Zivildienst, um sich über die aktuelle Lage zu informieren.

Mit 88.397 Zivildienstplätzen ist am Jahresende das Ziel des raschen Ausbaus des Zivildienstes zur Sicherung des KDVNG erreicht. Jeder anerkannte Kriegsdienstverweigerer kann auch zum Zivildienst herangezogen werden.

Der Stau der im alten Anerkennungsverfahren seit 1983 wartenden 100.000 Kriegsdienstverweigerer ist vollständig abgebaut.

1988

Erstmaliger Einsatz von Zivildienstleistenden zur Betreuung von Aussiedlern, die aus den osteuropäischen Ländern in der Bundesrepublik eintreffen.

1989

Der Bundesrat billigt am 02.06.1989 eine Novelle des Zivildienstgesetzes. Im Interesse des Persönlichkeits- und Datenschutzes des Betroffenen sieht das Gesetz vor, die Akten des Anerkennungsverfahrens mit Ausnahme des Anerkennungsbescheides spätestens sechs Monate nach Ende des Zivildienstes zu vernichten. Ebenfalls wird mit dieser Novelle ein sogenannter Einweisungsdienst gesetzlich festgeschrieben. Diese mindestens vierwöchige Einweisung in der Dienststelle stellt sicher, dass ein Zivildienstleistender nur für die Tätigkeiten eingesetzt wird, für die er auch entsprechend ausgebildet wurde.

Die DDR ist im Aufbruch: Massendemonstrationen in vielen Städten, Öffnung der Berliner Mauer am 09.11.1989, schrittweise Entmachtung der SED.

Die Zivildienstschule Jettingen wird aufgelöst.

1990

Im Januar 1990 wird die Zivildienstschule Spiegelau eröffnet.

Aufbau des Zivildienstes in der DDR in Folge der vom Ministerrat der DDR beschlossenen "Verordnung über den Zivildienst", die am 01.03.1990 in Kraft tritt und bis zum 02.10.1990 besteht. Wer den Wehrdienst aus Glaubens- und Gewissensgründen ablehnt, hat das Recht, Zivildienst von zwölfmonatiger Dauer zu leisten. Zusätzlich kann jeder Zivildienstpflichtige bis zu dreimal für einen jeweils zweimonatigen Dienst herangezogen werden.

Die Bonner Koalition beschließt am 13.07.1990, die Wehrdienstdauer von 15 auf 12 Monate zu verkürzen. Der Zivildienst wird von 20 auf 15 Monate verkürzt. Gegen den Gesetzentwurf erhebt der Bundesrat Einspruch, da er die Dauer von Wehrdienst und Zivildienst generell auf 12 Monate verkürzen möchte. Mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder weist der Deutsche Bundestag am 25.10.1990 den Einspruch zurück. Die Zivildienstleistenden können am 30.09.1990 vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt 15 Monate oder mehr an Dienstzeit hinter sich haben.

Nach Aufteilung des ehemaligen BMJFFG verbleibt der Zivildienst im Bereich des Bundesministeriums für Familie und Jugend (BMFJ).

Durch den Einigungsvertrag vom 23.09.1990 wird das Kriegsdienstverweigerungs- und das Zivildienstgesetz für das Gebiet der ehemaligen DDR mit Wirkung vom 03.10.1990 in Kraft gesetzt. Seit dem 03.10.1990 ist damit das Bundesamt für den Zivildienst auch für die Durchführung des Zivildienstes in den neuen Bundesländern zuständig. Durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25.09.1990 wird - nach Wegfall der alliierten Vorbehaltsrechte - das Kriegsdienstverweigerungs- und das Zivildienstgesetz mit Wirkung vom 03.10.1990 für Westberlin in Kraft gesetzt.

Im November eröffnet die Zivildienstschule Wetzlar.

1991

Am 16.01.1991 tritt das Gesetz über die Beteiligung der Soldaten und der Zivildienstleistenden in Kraft (BGBl. I S. 47). Damit werden die Beteiligungsrechte der Zivildienstleistenden auf der Basis der bisherigen Regelung des Vertrauensmannes neu geregelt.

Der evangelische Pfarrer Dieter Hackler beginnt am 02.09.1991 seine Tätigkeit als Bundesbeauftragter für den Zivildienst.

1992

In Schleife wird die erste Zivildienstschule in den neuen Bundesländern eröffnet.

1993

Weitere Zivildienstschulen werden eingerichtet in Barth (Mecklenburg-Vorpommern) und im bayerischen Geretsried.

1994

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes tritt in Kraft. Es senkt die gesetzliche Höchstgrenze für die Einberufung in den Wehr- und Zivildienst vom vollendeten 28. auf das vollendete 25. Lebensjahr ab. In Ausnahmefällen kann dennoch bis zur Vollendung des 28. bzw. 32. Lebensjahres einberufen werden. Weiterhin wird die Befreiung von Dienstpflichtigen in das Zivildienstgesetz aufgenommen, deren Brüder (mindestens 2) den vollen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird neu geschaffen.

1995

Das Wehrrechtsänderungsgesetz tritt am 22.12.1995 in Kraft und enthält als wichtigste Regelung die Verkürzung des Grundwehrdienstes von 12 auf 10 Monate und die des Zivildienstes von 15 auf 13 Monate Dienstzeit. Zivildienstpflichtige, die am 31.12.1995 Zivildienst leisten und 13 Monate oder länger Zivildienst geleistet haben, sind aus dem Dienst zu entlassen.

Weiter enthält das Wehrrechtsänderungsgesetz finanzielle Verbesserungen für Wehr- und Zivildienstleistende. So wird der Übergang zu den Soldgruppen 2 und 3 zeitlich verkürzt und ist bereits nach 3 bzw. 6 Monaten Dienstzeit möglich.

1996

Ab dem 01.01.1996 wird ein Mobilitätszuschlag gewährt: Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, die "heimatfern" einberufen sind, erhalten einen Mobilitätszuschlag, wenn sie verpflichtet sind in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.

Der Zivildienst besteht 35 Jahre. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, dankt im Rahmen einer Feierstunde am 26.05.1996 in Bonn allen Zivildienstleistenden für ihr großes Engagement. Der Dank der Ministerin gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes, den Wohlfahrtsverbänden sowie dem Beirat für den Zivildienst. Besonderen Beifall der anwesenden Gäste findet das Grußwort des Jenaer Zivildienstleistenden Mario Voigt: "Ich denke, dass die Erfahrungen, die ich während meines Zivildienstes gemacht habe und mache, mein weiteres Leben prägen werden."

In Sondershausen wird die 20. Zivildienstschule eröffnet, es ist die Dritte in den neuen Bundesländern und die Erste in Thüringen. Die erste Zivildienstschule in Deutschland, auf dem Ith im Weserbergland, feiert am 25.10.1996 ihr 25-jähriges Bestehen.

1997

Die Dauer der zivildienstspezifischen Einführung wird auf eine Woche verkürzt.

Im August 1997 wird erstmals die Marke von 150.000 Zivildienstleistenden überschritten.

1998

Am 26.06.1998 empfangen Bundesministerin Claudia Nolte und der Bundesbeauftragte für den Zivildienst Dieter Hackler in Bonn rund 30 Zivildienstleistende, die nach dem ICE-Unfall in Eschede am 03.06.1998 bei der Bergung von Verletzten und Toten geholfen hatten, um ihnen persönlich für ihren Einsatz zu danken.

Am 06.07.1998 begrüßt Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog in seinem Berliner Amtssitz Schloss Bellevue Zivildienstleistende aus allen Teilen der Bundesrepublik.

Am 01.10.1998 besteht das Bundesamt für den Zivildienst 25 Jahre.

1999

Zum 01.01.1999 wird der Sold für Soldaten im Grundwehrdienst und für Zivildienstleistende um 1 DM pro Kalendertag erhöht.

Die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, empfängt am 16.03.1999 den Beirat für den Zivildienst, der auf 25 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken kann.

Zum 01.07.1999 kommt bei der Gewährung der Soldgruppe 3 nicht mehr die Art der Tätigkeit als Kriterium, sondern Eignung, Befähigung und Leistung zur Anwendung, sodass nahezu alle Zivildienstleistenden die Soldgruppe 3 nach 6 Monaten erhalten.

2000

Durch das Gesetz zur Sanierung des Bundeshaushalts, welches am 22.12.1999 vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden ist (BGBl. I S. 2534), erfolgt zum 01.01.2000 eine Erhöhung der Kostenbeteiligung der Beschäftigungsstellen des Zivildienstes von 25 auf 30%. Des Weiteren wird der Zivildienst zum 01.07.2000 von 13 auf 11 Monate verkürzt. Durch diese Maßnahme ist gleichzeitig eine Absenkung der Jahresdurchschnittszahl der Zivildienstleistenden um 15.000 vorgesehen.

Zum 30.04.2000 geht Präsident Adolf Krep, der das Bundesamt seit dem ersten Tag des Bestehens geleitet hat, in den Ruhestand. Nachfolger wird Wolfgang Kehm; die Amtseinführung durch Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erfolgt am 05.05.2000.

Am 04.05.2000 beruft Bundesministerin Dr. Christine Bergmann eine Arbeitsgruppe "Zukunft des Zivildienstes" unter Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, Dieter Hackler, ein.

2001

Im Rahmen einer Feierstunde wird in Bielefeld-Bethel am 3. April das 40-jährige Bestehen des Zivildienstes gewürdigt. Frau Bundesministerin Dr. Christine Bergmann bedankt sich bei den bisher über 1,7 Millionen Zivildienstleistenden für den erbrachten wertvollen und wichtigen Dienst für die Gesellschaft.

Auf ihr 30-jähriges Bestehen blickt die Zivildienstschule Ith am 24. Oktober zurück. Als erste Bildungseinrichtung dieser Art hat "der Ith" eine Vorbildfunktion für die im Laufe der Jahre weiter errichteten 19 Zivildienstschulen gehabt. In ihrer Festansprache hebt die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Frau Dr. Edith Niehuis, die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervor. Sie betont, dass unsere Gesellschaft auch in der Zukunft und mindestens für weitere 10 Jahre mit dem Einsatz von Zivildienstleistenden rechnen kann.

2002

Das Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten (BGBl. Teil I Nr. 75 vom 28.12.2001 Seite 4013 ff.).

Der Zivildienst wird dadurch ab 01.01.2002 von 11 auf 10 Monate verkürzt. Der Andere Dienst im Ausland dauert nur noch mindestens zwölf - statt wie bisher - 13 Monate. Die Dauer einer Verpflichtung im Zivil- und Katastrophenschutz verkürzt sich von sieben auf sechs Jahre.

Die allgemeine Wehrpflicht bleibt verfassungsrechtlich zulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einem am 10.04.2002 veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Potsdamer Landgerichts zur Abschaffung der Wehrpflicht als unzulässig ab.

Der Bundestag beschließt mit Zustimmung des Bundesrates am 27.05.2002 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze. Leisten anerkannte Kriegsdienstverweigerer als Ersatz für den Zivildienst ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ab, wird diese Zeit ab 01.08.2002 auf die Zivildienstzeit angerechnet.

Seit dem 01.11.2002 wird das Bundesamt für den Zivildienst von Herrn Dietmar Peikert geleitet.

2003

Im Rahmen seiner Sommerreise trifft sich Bundespräsident Johannes Rau am 14.06.2003 in Leipzig mit Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden, um mit ihnen über die Zukunft Deutschlands zu diskutieren.

Am 01.10.2003 blickt das Bundesamt für den Zivildienst auf sein 30-jähriges Bestehen zurück.

Das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz tritt ab dem 01.11.2003 in Kraft. Das Bundesamt für den Zivildienst ist nun für alle Kriegsdienstverweigerungsanträge zuständig. Die noch vorhandenen Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung werden aufgelöst. Der Kriegsdienstverweigerungsantrag gemäß Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes ist auch weiterhin bei den Kreiswehrersatzämtern zu stellen. Für eine Anerkennung des Antrags ist daneben zukünftig nur noch ein lückenloser Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Darlegung der Gewissensentscheidung gefordert. Die Vorlage eines Führungszeugnisses ist nicht mehr erforderlich.

2004

Am 15.01.2004 übergibt die Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft" ihren Bericht "Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Renate Schmidt. Eine Angleichung der Zivildienstzeit an die Dauer des Wehrdienstes sowie Ausbau und Aufwertung der Freiwilligendienste für Frauen und Männer sind zwei der Vorschläge aus diesem Bericht.

Durch das Zweite Zivildienstgesetzänderungsgesetz (2. ZDGÄndG) wird die Dauer des Zivildienstes zum 01.10.2004 von 10 Monate auf 9 Monate verkürzt. Damit wird eine entsprechende Empfehlung der von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt eingesetzten Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft" umgesetzt und der Zivildienst der Dauer des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr angeglichen (BGBl. I S. 2358).

Außerdem setzt das Gesetz die Altersgrenze, bis zu der Wehr- und Zivildienstpflichtige in der Regel herangezogen werden können, von 25 auf 23 Jahre herab. Die Gründe für eine Zurückstellung oder Befreiung vom Zivildienst werden erweitert. So können sich auf Antrag u. a. diejenigen vom Wehr- oder Zivildienst befreien lassen, die verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder das Sorgerecht für mindestens ein Kind haben.

2005

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hebt am 19.01.2005 das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf und stellt fest, dass die Einberufungspraxis zur Wehrpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Wehrgerechtigkeit wird durch den Erlass des bereits erwähnten Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften vom 27. September 2004 gewahrt.

Dr. Ursula von der Leyen, die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, übernimmt am 23.11.2005 die Amtsgeschäfte von Renate Schmidt. Die neue Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zur allgemeinen Wehrpflicht. Der Zivildienst bleibt als Ersatz zum Wehrdienst bestehen.

2006

Zum 31.07.2006 tritt der Leiter des Bundesamtes, Dietmar Peikert, in den Ruhestand. Am 01. Oktober übernimmt mit der neuen Präsidentin, Helga Roesgen, erstmals eine Frau die Leitung dieser Behörde. Ebenfalls am 01. Oktober tritt Dr. Jens Kreuter als Beauftragter für den Zivildienst sein neues Amt an. Er löst damit Dieter Hackler ab, der diese Aufgabe seit September 1991 wahrnahm.

2007

Um den Zivildienst weiter zum Lerndienst auszubauen, startet an den Zivildienstschulen ein Modellprojekt. Ein dreiwöchiger Speziallehrgang endet nun mit einer Abschlussprüfung. Am 25.05.2007 werden die ersten Absolventen mit einem vom TÜV Rheinland anerkannten Abschluss als "Zertifizierter Helfer für soziale Dienste" ausgezeichnet.

Ausländische Delegationen aus der Schweiz, Israel und Südkorea informieren sich über die Durchführung von Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst.

Im Oktober 2007 wird der dreimillionste Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

2008

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, besuchen am 25. Februar 2008 die Zivildienstschule Schleife und diskutieren mit Zivildienstleistenden. "Stellen Sie ruhig freche Fragen", fordert die Bundeskanzlerin die Zivildienstleistenden auf und bleibt im Wechselspiel mit Dr. Ursula von der Leyen keine Antwort schuldig.

Was für den Betrieb einer Zivildienstschule wichtig ist, erfahren am 2. und 3. Juli 2008 eine Schweizer Delegation unter der Leitung von Dr. Samuel Werenfels bei einem Besuch in der Zivildienstschule Bodelshausen. Besuch aus Südkorea hat das Bundesamt für den Zivildienst in Köln vom 21. bis 24. Juli. Fünf Vertreter des südkoreanischen Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Familie und verschiedener Forschungsinstitute informieren sich über Grundlage und Durchführung des Zivildienstes in Deutschland.

Am 11. August 2008 begrüßt der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, in der Jugendherberge Stuttgart den 2,5-millionsten Zivildienstleistenden in Deutschland.

Das Bundesamt schaut am 01.10.2008 auf sein 35-jähriges Bestehen zurück und eröffnet aus diesem Anlass am 13.10.2008 eine Foto-Ausstellung unter dem Titel "Zivil.Dienst.Leistung".

2009

Ausländische Delegationen aus Polen und den USA informieren sich im Bundesamt für den Zivildienst über die Durchführung von Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst.

Die Zivildienstschulen Bodelshausen (15.01.2009) und Braunschweig (22.10.2009) feiern ihr 25-jähriges Bestehen.

Die neue Bundesregierung (CDU, CSU, FDP) hält im Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht fest, mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit und damit auch die Zivildienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren.

Dr. Kristina Schröder übernimmt am 30. November 2009 von ihrer Vorgängerin Dr. Ursula von der Leyen das Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

2010

Das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 tritt zum 01.12.2010 in Kraft. Für den Zivildienst gibt es zwei wesentliche Änderungen:

  • Die Dauer des (Pflicht) Zivildienstes wird von neun auf sechs Monate verkürzt.
  • Es besteht die Möglichkeit, freiwilligen zusätzlichen Zivildienst von drei bis sechs Monaten abzuleisten, wenn der Zivildienstleistende im Einvernehmen mit der Dienststelle dies beantragt und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Zivildienstschulen Karlsruhe (April 1985), Trier (Mai 1980), Bad Staffelstein (Juli 1975), Bad Oeynhausen (August 1980), Ritterhude (Oktober 1985) und Spiegelau (Januar 1990) blicken in diesem Jahr auf 20-jähriges, 25-jähriges, 30-jähriges beziehungsweise 35-jähriges Bestehen zurück.

2011

Das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG 2011) und das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) vom 28. April 2011 sind am 02. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, Seite 678, 687).

Mit diesen beiden Gesetzen wird die allgemeine Wehrpflicht - und damit die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes - zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Genau 50 Jahre nach dem Dienstantritt der ersten Zivildienstleistenden (10.04.1961), nach dem Einsatz von mehr als zweieinhalb Millionen Zivildienstleistenden in mehr als 37.000 Dienststellen hat Bundesfamilienministerin Schröder allen am Zivildienst Beteiligten für ihr großes Engagement gedankt.

Nach § 14 Absatz 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes wird dem Bundesamt für den Zivildienst als selbständiger Bundesoberbehörde die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes übertragen. Das Bundesamt erhält mit Wirkung vom 03.05.2011 die Bezeichnung "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" (Bundesamt) und untersteht dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Darüber hinaus können dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitere Aufgaben gemäß § 14 Absatz 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes übertragen werden. Hierzu gehören bereits die Abwicklung von verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich "Alter und Pflege". Beim Bundesamt angesiedelt sind zudem die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung, die Regiestelle des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" und die Bundesservicestelle "Aktion zusammen wachsen/Mehrgenerationenhäuser". Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz wird weiterhin von hier aus ausgeführt.

2012

Am 4. September haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zu einer besonderen Art der Staffelübergabe in das Bundeskanzleramt geladen: Bundesfreiwilligendienstleistende des ersten und des zweiten Jahrgangs feierten dort den Start in das zweite Jahr des Bundesfreiwilligendienstes.

Am 13.12.2012 tritt das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist für die Durchführung des Familienpflegzeitgesetzes zuständig.

2013

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist im März 2013 erfolgreich gestartet. Unter der Nummer 08000 116 016 bietet es vertraulich, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.

Nach mehr als zwei Jahren Bundesfreiwilligendienst konnte am 04. September bereits die 100.000ste Bundesfreiwillige begrüßt werden.

Zwischen 18.11.2013 und 05.12.2013 findet die erste bundesweite elektronische Wahl der Sprecherinnen und Sprecher im Bundesfreiwilligendienst statt.
Manuela Schwesig übernimmt am 17.12.2013 von ihrer Vorgängerin Dr. Kristina Schröder das Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

2014

Zum 1. Januar ist der Wettbewerb zur dritten Förderperiode für das Bundesprogramm Lokale Allianzen für Demenz gestartet. Bis Ende 2016 soll sich die Zahl von bislang 143 unterstützten lokalen Allianzen wie zum Beispiel Mehrgenerationenhäuser, Vereine, Organisationen, Kirchengemeinden, Ärzte, kulturelle Einrichtungen und Kommunen auf insgesamt bis zu 500 Standorte erhöhen.

Am 18. Februar 2014 besucht Bundespräsident Joachim Gauck das Bildungszentrum Bad Oeynhausen. Im Rahmen des Thementages „Freiwilligendienste und soziales Lernen“ trifft er Bundesfreiwillige, die ein Seminar zur politischen Bildung besuchen.

Bundespräsident Joachim Gauck würdigt mit seinem Besuch das Engagement der rund 100.000 Freiwilligen, die einen Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) leisten. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig begrüßt den Bundespräsidenten im Bildungszentrum und dankt ihm für die Anerkennung des Engagements der vielen Freiwilligen, aber auch all derjenigen, die im Hintergrund die Einsätze ermöglichen.

Im Bundesamt startet ab dem 01. Mai 2014 das Hilfetelefon „Schwangere in Not, anonym und sicher“. Schwangere können sich bundesweit rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose qualifizierte Erstberatung durch speziell geschulte weibliche Fachkräfte, die der Schweigepflicht unterliegen. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.

Zu den neuen gesetzlichen Regelungen zum Ausbau der Hilfen für Schwangere gehört auch das Modell der vertraulichen Geburt. Danach kann eine Mutter ihr Kind sicher in einem Krankenhaus zur Welt bringen, ohne ihre Identität preiszugeben. Allein die Beratungsstelle nimmt die Daten der Frau auf und gibt diese verschlossen in einem Umschlag zur Aufbewahrung an das Bundesamt.

Für seine strategisch angelegte familienbewusste Personalpolitik wird das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben am 17. Juni 2014 in Berlin erneut mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet.

2015

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit der inhaltlichen und administrativen Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ beauftragt worden.

Die Regiestelle betreut das Programm, insbesondere die Programmpartner, organisiert und koordiniert alle inhaltlichen und administrativen Anforderungen in enger Abstimmung mit dem BMFSFJ ab. Für die Kommunikation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesprogramms und seiner Ergebnisse wird das BMFSFJ von der Regiestelle "Demokratie leben!" unterstützt.

Ziel des Programms ist es, zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein gewaltfreies Leben und demokratisches Miteinander einsetzen, zu unterstützen. Dabei stehen Demokratieförderung und Extremismusprävention im Mittelpunkt der Arbeit.

Am 25.03.2015 präsentieren die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und die Leiterin des Hilfetelefons Petra Söchting den zweiten Jahresbericht des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ im Rahmen der SAT.1-Preview "Die Ungehorsame" in Berlin. Die Fernsehproduktion erzählt mit Felicitas Woll in der Hauptrolle eindrücklich die Geschichte einer Betroffenen von häuslicher Gewalt. Im Abspann des Films wird die Nummer des Hilfetelefons eingeblendet.

Im Juni trifft sich Familienministerin Manuela Schwesig zum Gespräch mit Beraterinnen des Hilfetelefons  angesiedelt beim BAFzA in Köln  und ist beeindruckt von deren Arbeit. Seit Beginn ihrer Amtszeit setzt sich die Ministerin dafür ein, dass möglichst viele Frauen die Nummer des Hilfetelefons kennen.

Am 23. Juni hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig das "Beratungsteam Altenpflegeausbildung" im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begrüßt. Manuela Schwesig würdigte die Arbeit des Beratungsteams und zog eine positive Bilanz. Das Beratungsteam Altenpflegeausbildung informiert in ganz Deutschland seit dem 13. Dezember 2012 über das gesellschaftspolitisch relevante Thema Altenpflegeausbildung. Es ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Am 29. und 30. August findet der Tag der offenen Tür der Bundesregierung in Berlin statt. Auch das Bundesamt informiert im Bundesfamilienministerium über seine verschiedenen Aufgaben.

Das Pflegetelefon BMFSFJ wird ab dem 01. September durch das Service Team BMFSFJ im Bundesamt angeboten.

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November 2015 ruft das Hilfetelefon zu einer bundesweiten Mitmachaktion auf. Unter dem Motto "Wir brechen das Schweigen" sollen so viele Menschen wie möglich gewaltbetroffenen Frauen ihre Solidarität aussprechen.

Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wird das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 - Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug - ergänzt.

Seit dem 1. Dezember 2015 steht nun sowohl einheimischen Freiwilligen als auch Asylberechtigten und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug offen. Die Belegung der Plätze aus dem Sonderprogramm muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, also entweder muss der Einsatz in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder aber der Dienst wird durch geflüchtete Menschen geleistet.

Flüchtlinge haben zudem die Möglichkeit einen BFD auch in den regulären Bereichen abzuleisten - zum Beispiel in einem Pflegeheim, Mehrgenerationenhaus oder Sportverein. Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet. Für Flüchtlinge kann – sofern es notwendig ist – zusätzlich ein bis zu vierwöchiger Sprachkurs vorgesehen werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet. Bis zu 10.000 Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug sind pro Jahr möglich.

2016

Das ServiceCenter im Bundesamt nimmt ab Januar 2016 auch die Aufgabe eines Wegweisertelefons im Programm „Menschen stärken Menschen“ wahr.

Das Programm „Menschen stärken Menschen“ will das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger zur gelungenen Integration geflüchteter Menschen in Deutschland stärken und unterstützt Institutionen sowie engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen, damit der Einsatz dort ankommt, wo er gebraucht wird.

Seit dem 01.01.2016 besteht die Geschäftsstelle des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Geschäftsstelle unterstützt den Beirat bei seinen vielfältigen Aufgaben.

Das Bundesamt bietet ab dem 24.03.2016 die Möglichkeit, Nachrichten mittels De-Mail elektronisch zu empfangen. Mit De-Mail werden elektronische Nachrichten verschlüsselt, geschützt und nachweisbar verschickt.

Am 25.04.2016 startet das Interessenbekundungsverfahrens (IBV) für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 - 2020). Bis Ende Mai sind kommunale und freie Träger aufgerufen, sich für die Förderung zu bewerben. Die Mehrgenerationenhäuser werden von 2017 bis voraussichtlich 2020 jährlich mit 40.000 € unterstützt. Neben bereits im laufenden Aktionsprogramm geförderten Häusern werden auch neue Projekte aufgefordert, am IBV teilzunehmen.

Zum fünfjährigen Bestehen des Bundesfreiwilligendienstes hat die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Elke Ferner, am 27. Juni Bundesfreiwillige zu einer Geburtstagsfeier ins Ministerium nach Berlin eingeladen.

Am 01. Juli eröffnete die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Helga Roesgen, in Köln eine Fotoausstellung, die in Zusammenarbeit mit Studierenden des Fachbereichs Design der Fachhochschule Dortmund konzipiert wurde. Mit den Fotos soll das wertvolle Engagement der vielen tausend Freiwilligen sichtbar gemacht und gewürdigt werden. Inzwischen haben sich rund 216.000 Bundesfreiwillige seit Juli 2011 in sozialen, ökologischen, kulturellen oder Sporteinrichtungen und Projekten engagiert und engagieren sich weiterhin.

Die Internetseite www.altenpflegeausbildung.net, hervorgegangen aus der "Ausbildungs- und Quali-fizierungsoffensive Altenpflege", bietet ab dem 15. August ein umfassendes Online-Informationsportal zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege.

Die Webseite wurde vom Bundesamt grundlegend überarbeitet und für mobile Anzeigegeräte optimiert. Sie präsentiert aktuelle Informationen zur Altenpflegeausbildung sowie erstmals gesondert auch zur geplanten Ausbildungsreform.

2017

Am 15. März 2017 führt das Bundesamt einen Tag der offenen Tür zum Thema Bundesfreiwilligendienst (BFD) durch. Eingeladen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsebene aus den verbandlichen Zentralstellen. ca. 110 Gäste nutzen die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BFD-Referate persönlich kennenzulernen, Fragen zu besprechen und Kontakte zu knüpfen.

Dr. Katarina Barley übernimmt am 2. Juni das Amt als neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von ihrer Vorgängerin Manuela Schwesig.

Die Präsidentin Helga Roesgen erhält für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben am 20. Juni 2017 in Berlin aus den Händen von Bundesministerin Dr. Katarina Barley und John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie Stiftung, das Zertifikat zum audit berufundfamilie mit dauerhaftem Charakter.

Der Bundesrat hat am 07. Juli 2017 dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es sorgt für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege und steht für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt. Mit dem Pflegeberufereformgesetz werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Das Bundeskabinett hat am 12. Juli den Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt verabschiedet. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde. Seit das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ zum 1. Mai 2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet wurde, wurden über 16.000 Beratungsgespräche geführt.

Seit Mai 2014 gibt es in Deutschland zudem die Möglichkeit der "vertraulichen Geburt". Dabei können Frauen ihr Kind im Krankenhaus oder bei einer Hebamme zur Welt bringen und trotzdem vorerst anonym bleiben. Die Daten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch bis zum 16. Geburtstag des Kindes beim BAFzA unter Verschluss. In den vergangenen drei Jahren (Stand 30.06.2017) hat es in Deutschland insgesamt 345 "vertrauliche Geburten" gegeben.

Die Beschäftigten der Außenstelle des Bundesamtes in Berlin – die Referate 305 „Demokratie leben!“ sowie Teile des Referates 503 „Veranstaltungsmanagement“   ziehen im Juli in das neue Dienstgebäude in der Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin. Der Einzug der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch folgt  am 07. August.

2018

Am 01.10.1973 wurde das Bundesamt für den Zivildienst in Köln eingerichtet, seit März 1976 hatte es seinen Sitz in der Sibille-Hartmann-Straße im Stadtteil Zollstock. Für Generationen von jungen Männern war diese Anschrift ein fester Bestandteil ihrer Biografie. Der Wehrersatzdienst ist seit 2011 Geschichte und nun verlässt auch das Amt, das seit der Aussetzung der Wehrpflicht als Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben völlig neue Themen bearbeitet, seine angestammte Adresse. Das Bundesamt zieht mit seinen über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über den Rhein und kümmert sich ab Januar von Deutz, Kalk und Poll aus um seine mehr als 60 Aufgaben.

Das neue Hauptgebäude befindet sich ab dem 09.01.2018 in Köln-Deutz in der Von-Gablenz-Straße 2-6, 50679 Köln. Die Postanschrift (50964 Köln) bleibt bestehen.

Am 18. Januar 2018 besuchen die Schauspielerin Maria Wedig und der Schauspieler Maximilian Braun der RTL-Fernsehserie „Gute Zeiten, schlechte Zeiten" (GZSZ) das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im BAFzA. Vor Ort verschaffen sie sich einen Eindruck von der Arbeitsweise des bundesweiten Beratungsangebots und sprechen unter anderem mit Helga Roesgen, Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, und Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen". In der erfolgreichen Serie setzt sich RTL mit dem Thema „Häusliche Gewalt“ auseinander. So wurde das Logo des Hilfetelefons im Rahmen einer Szene mit häuslicher Gewalt im November 2017 eingeblendet. In einer weiteren Szene (23.01.2018) weist Lilly Seefeld (Iris Mareike Steen) die verzweifelte Nina auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" hin.

Am 06. März 2018 wird das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ fünf Jahre alt. Über 143.000-mal haben sich zwischen März 2013 und Ende 2017 Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener, Fachkräfte, die Informationen benötigen.

Seit 14. März 2018 ist Dr. Franziska Giffey Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Nach der grundlegenden Reform des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat der Ausschuss für Mutterschutz ( AfM ) am 4. Juli 2018 seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Die Geschäfte des Ausschusses für Mutterschutz werden vom BAFzA geführt. Fachliche Unterstützung des Ausschusses für Mutterschutz und seiner themenbezogenen Unterausschüsse, Initiierung, Durchführung und Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten des AfM , Teilnahme an Fachveranstaltungen bis Zuarbeiten zum Evaluationsbericht der Bundesregierung gehören zu den Aufgaben der Geschäftsstelle „Ausschuss für Mutterschutz“.

Am 18. Juli besucht Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das BAFzA in Köln. Die Bundeskanzlerin und die Ministerin werden von Präsidentin Helga Roesgen und Vizepräsidentin Edith Kürten begrüßt und besuchen anschließend das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen”. Nach einem Gedankenaustausch mit der Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, und drei Beraterinnen, beenden die Kanzlerin und die Ministerin ihren Besuch mit einem gemeinsamen Statement. Die Kanzlerin spricht bei ihrem Besuch des Hilfetelefons von einer „Facette der Menschlichkeit unserer Gesellschaft". Familienministerin Giffey erklärt, das Hilfetelefon könne für Frauen „ein erster Einstieg zur Befreiung aus der Gewalt” sein.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.2018) veröffentlicht Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey am 20.11.2018 die „Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2017”. Erstellt wurde die Auswertung durch das Bundeskriminalamt. Außerdem stellt sie die neue Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” vor.

2019

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine „Ausbildungsoffensive Pflege”. Ziel ist es, die Einführung der neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz zu unterstützen und die Ausbildungszahlen weiter zu steigern.

Die Ausbildungsoffensive ist ein erstes Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege und wurde unter Vorsitz des Bundesfamilienministeriums erarbeitet und umfasst eine fünfjährige Laufzeit. Partner sind die in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege relevanten Akteure wie etwa Bund, Länder, Kommunen, Wohlfahrts-, Berufs- und Trägerverbände, Sozialpartner, Kostenträger oder die Bundesagentur für Arbeit. Für die Durchführung hat das Bundesfamilienministerium eine Geschäftsstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet.

Informationen zur Altenpflegeausbildung und den neuen Pflegeausbildungen bieten das Portal www.pflegeausbildung.net des Bundesfamilienministeriums und das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelte „Beratungsteam Pflegeausbildung”. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten vor Ort in allen Regionen Deutschlands und informieren Pflegeeinrichtungen, Pflegeschulen sowie alle an den Pflegeausbildungen Interessierten. Darüber hinaus organisiert das Beratungsteam Ausbildungsverbünde sowie Netzwerke.

Zum 30.06.2019 tritt die Präsidentin Helga Roesgen in den Ruhestand. Neue Präsidentin des Bundesamtes wird ab dem 01.07.2019 Edith Kürten. Damit übernimmt die bisherige Vizepräsidentin die Leitung dieser Behörde.

Zum 31.12.2019 hat der Fonds Heimerziehung seine Arbeit eingestellt.

2020

Die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gehört seit 01. Januar 2020 zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Im Mai 2013 wurde die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet, um die Anträge von Betroffenen an den Fonds Sexueller Missbrauch zu bearbeiten und die Mittel des Fonds zu verwalten. Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) richtet sich an Betroffene, die im Kindes- und Jugendalter sexuellen Missbrauch in der Familie oder im familiären Umfeld erlebt haben und die bis heute unter Folgeschäden leiden.

Ab Januar 2020 betreut das BAFzA im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Die Bundesservicestelle im BAFzA arbeitet im Rahmen des Förderprogramms eng mit den Bundesländern zusammen und übernimmt die Koordination der Förderungen. Sie betreut die Programmpartner und berät sie inhaltlich und administrativ während der Antragsstellung und der Durchführung der Projekte. Daneben ist sie für die Antragsbearbeitung, die Auszahlung der Bundesfördermittel und die Prüfung der Verwendungsnachweise verantwortlich.

Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist ein zentrales Element des Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen des Koalitionsvertrags zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen soll bedarfsgerecht weiterentwickelt und bestehende Lücken geschlossen werden.

Zum 06. März 2020 wird dem Bundesamt die fachlichen, koordinierenden und administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Geschäftsstelle „Gute-Kita-Gesetz“ übertragen.

Das BAFzA übernimmt zum 26. März 2020 die administrative (finanztechnische) Umsetzung der institutionellen Förderung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung aus der Abteilung 1 – „Demokratie und Engagement“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Zum 01. April 2020 wird dem Bundesamt die fachlich-inhaltliche und administrative Begleitung des ESF-Bundesprogramms „Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übertragen.

Die Juristin Martina Hannak ist seit dem 01. April 2020 neue Vizepräsidentin des Bundesamtes.

Aus dem Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) wird zum 09.11.2020 die Administration von Fördermaßnahmen, Verträgen und des Dokumentenmanagements bis zum 31.12.2024 auf das BAFzA übertragen.

2021

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, welches seit 2015 vom Bundesamt umgesetzt wird, wächst von zunächst 30,4 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 150,5 Mio. im Jahr 2021 an.

Die Aufgabenübertragung „ESF-Regiestelle“ inklusive der damit verbundenen ESF-Programme „Jugend stärken im Quartier“, „Stark im Beruf“, „Perspektive Wiedereinstieg“, „Elternchance II“ und „Stärkung der Teilhabe Älterer“ wird bis zum 31.12.2023 verlängert.

Die Umsetzung des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander.“ wird bis zum 30.04.2029 verlängert.
Neben diesen Programmen nimmt das Bundesamt mittlerweile über 70 Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wahr.
Das ESF-Programm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ wurde mit Wirkung vom 16.03.2021 auf das Bundesamt übertragen.
Trotz der Corona-Pandemie läuft der Bundesfreiwilligendienst weiterhin auf hohem Niveau.

Bislang hieß die Conterganstiftung in der Langfassung „Conterganstiftung für behinderte Menschen“. Mit Datum vom 15.07.2021 wurde dies an den allgemeinen Sprachgebrauch angepasst, so dass die Stiftung nunmehr ausschließlich den Namen „Conterganstiftung“ trägt.

2022

Im Januar 2022 wurde die Geschäftsstelle der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet. Sie unterstützt die BEVKi in administrativen und organisatorischen Aufgaben.

Zum 28.02.2022 tritt die Präsidentin Edith Kürten in den Ruhestand. Die Vizepräsidentin Martina Hannak übernimmt ab dem 01. März 2022 vertretungsweise die Leitung des Bundesamtes.

Das Bildungszentrum auf dem Ith feiert am 14.06.2022 nachträglich 50 Jahre pädagogische Begleitung junger Menschen. Die Jubiläumsfeier musste im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde nun nachgeholt. Die erste Zivildienstschule im Weserbergland wurde im Oktober 1971 eröffnet. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 besuchen Bundesfreiwillige an diesem Lernort Seminare im Rahmen der pädagogischen Begleitung.

Am 15.07.2022 wird Martina Hannak Präsidentin des Bundesamtes. Die 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde sind an 19 Standorten bundesweit vertreten. Das Team BAFzA betreut mittlerweile mehr als 80 Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ.

Seit August 2021 war die Aufgabe „Regenbogenportal und Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt“ im Referat 406 angesiedelt und stellte die administrative und fachlich-inhaltliche Betreuung sicher. Mit dem Übertragungserlass vom 20.04.2022 wird die Aufgabe „Bundesservicestelle Queeres Leben“ nun auf das BAFzA übertragen. Bestandteil des Übertragungserlasses ist der Aufbau und die administrative Begleitung des Prozesses zum Nationalen Aktionsplan (NAP) für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus besucht am 15. September 2022 das BAFzA in Köln.

Am 4. Oktober 2022 besucht die Staatssekretärin Margit Gottstein das BAFzA in Köln um im Gespräch mit der Präsidentin Martina Hannak über die Rolle des BAFzA als Dienstleistungsbehörde zu sprechen. Angesprochen werden auch die zwei großen Schwerpunktthemen des BAFzA: Engagement und Diskriminierung.

Neue Vizepräsidentin ist seit dem 21.Dezember die Juristin und bisherige Abteilungsleiterin 1 Natascha Gollnow-Klein.

2023

Am 06.03.2013 startete das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Bundesamt erstmals ein anonymes, kostenfreies, bundesweites Rund-um-die Uhr-Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage. Diese wichtige Aufgabe des Bundesamtes kann nun am 6. März 2023 sein zehnjähriges Jubiläum feiern. Die Einrichtung des Hilfetelefons war im Jahr 2013 nicht nur ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal, sondern vor allem ein konkretes Hilfsangebot an alle von Gewalt betroffenen Frauen, für Menschen in ihrem sozialen Umfeld und für Fachkräfte. Es ist seitdem zu einem unentbehrlichen Baustein im Beratungs- und Unterstützungssystem geworden. Insgesamt haben die Beraterinnen des Hilfetelefons 'Gewalt gegen Frauen' in zehn Jahren 388.000 Beratungsgespräche geführt, davon mehr als 26.000 in einer Fremdsprache.

Vor zehn Jahren wurde im Mai 2013 der „Fonds Sexueller Missbrauch“ (FSM) eingerichtet. Damit wurde das Bundesamt Teil des „Ergänzenden Hilfesystems“ für Betroffene sexualisierter Gewalt. Die damals an das BMFSFJ abgeordneten Beschäftigten haben sich dieser anspruchsvollen Tätigkeit von Anfang an mit großem persönlichem Engagement gewidmet.

Das Ziel des FSM ist es, Menschen zu helfen, die als Kinder oder Jugendliche in der Familie oder im familiären Umfeld sexualisierte Gewalt erlitten haben und bis heute unter Folgebeeinträchtigungen leiden. Im Jahr 2020 wurde die Administration des FSM an das BAFzA übertragen und die Geschäftsstelle entsprechend zum Bundesamt verlagert.

Seit 2013 sind beim FSM über 23.000 Anträge eingegangen. Jeden Monat wenden sich zwischen 300 und 400 Menschen erstmals an den Fonds.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus würdigt am 1. Juni 2023 in einer Jubiläumsveranstaltung im BMFSFJ die Leistung des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen". "Die hohen und über die Jahre stetig wachsenden Beratungszahlen zeigen, wie gut das Angebot angenommen wird – und auch, wie hoch der Bedarf ist", erklärt Bundesfrauenministerin Lisa Paus.

Zugleich wird auch die neue Telefonnummer des Hilfetelefons veröffentlicht. 116 016 – unter dieser Nummer bekommen gewaltbetroffene Frauen bald in vielen Ländern Europas Hilfe. Ziel ist eine europaweit einheitliche Nummer, unter der das jeweilige nationale Hilfetelefon erreichbar ist. In Deutschland bleibt die bisherige Nummer 08000 116 016 für Anrufende aus allen deutschen Telefon- und Mobilfunknetzen für mindestens ein Jahr parallel bestehen. Mit der Einführung der neuen Nummer wird auch das Logo des Hilfetelefons angepasst.

Das BAFzA wird am 13.06.2023 in Berlin zum sechsten Mal für seine strategisch angelegte familienbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet.
Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreicht ‑gemeinsam mit Herrn Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH‑ der Präsidentin Martina Hannak das Zertifikat im Rahmen der Berliner Festveranstaltung.