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Aktuelles

Weiterhin keine Bearbeitung von Vereinbarungen und Verlängerungen mit Wirkung in 2024 möglich

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie darüber, dass mit Schreiben vom 14.12.2023 das Bundesministerium der Finanzen die am 21.11.2023 angeordnete hauswirtschaftliche Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 (sog. Haushaltssperre) aufgehoben hat.

Trotz Aufhebung der sogenannten Haushaltssperre sind die verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 im Bundesfreiwilligendienst bereits erschöpft, D. h. es stehen aktuell keine Haushaltsmittel für weitere Vereinbarungen zur Verfügung. Es bleibt deswegen zunächst dabei, dass neue Vereinbarungen bzw. Verlängerungen über den 31.12.2023 hinaus nicht bearbeitet werden können.

Vereinbarungen, die bereits genehmigt wurden, können weiterhin regulär durchgeführt werden.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben befindet sich in Klärung bezüglich der Auswirkungen der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2024. Wir werden Sie unverzüglich informieren, sobald die Klärung herbeigeführt werden konnte. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld.

Wir wissen, dass die derzeitige Haushaltssituation für die BFD-Einsatzstellen und BFD-Zentralstellen und alle an einem BFD interessierten Menschen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Die sich hinziehende Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2024 stellt alle Beteiligten aktuell vor Herausforderungen. Wir bereiten schon jetzt alles vor, damit im Fall einer Information zur vorläufigen Haushaltsführung – soweit erforderlich – umgehend gehandelt werden kann. Unser Ziel ist es, sowohl den Zentralstellen, den Trägern und den Einsatzstellen als auch den an einem Freiwilligendienst Interessierten schnellstmöglich Planungssicherheit zu ermöglichen.