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Aktuelles

Keine Bearbeitung von Vereinbarungen und Verlängerungen mit Wirkung in 2024 mehr möglich

Mit Schreiben vom 21.11.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass für das Haushaltsjahr 2024 keine weiteren Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden dürfen (sog. Haushaltssperre).

Infolgedessen darf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) derzeit keine Bundesfreiwilligendienstvereinbarungen mit Dienstbeginn im Jahr 2023 und Wirkung für das Jahr 2024 genehmigen.

Die verfügte Haushaltssperre hat keine Auswirkungen auf Dienste, deren Vereinbarungen bereits genehmigt wurden. Diese können regulär durchgeführt werden und die Zahlungen der Zuschüsse des Bundes für das Taschengeld/die Sozialversicherungsbeiträge sowie für die pädagogische Begleitung laufen für diese Vereinbarungen ganz regulär und in voller Höhe wie vereinbart weiter.

Sofern von Ihnen eingereichte Vereinbarungen, Verlängerungen oder Anträge von der Haushaltssperre betroffen sind, erhalten Sie in jedem Fall zeitnah eine Rückmeldung seitens des BAFzA. Sobald es eine Möglichkeit gibt, erneut Bundesfreiwilligendienstvereinbarungen abzuschließen, erfolgt ebenfalls eine Information durch das BAFzA.

Detailliertere Informationen erhalten Sie darüber hinaus unter https://www.bundesfreiwilligendienst.de/

Für die notwendigen außergewöhnlichen Maßnahmen bitten wir Sie um Verständnis.